Aufenthaltsbewilligungen für Saisoniers aus EWR-Staaten
Vaduz (ots)
Im September diesen Jahres konnten auf Gesuch von 94 Saisoniers aus EWR-Staaten Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden. Somit wurden im Jahr 2001 insgesamt 102 EWR-Saisonbewilligungen in Aufenthaltsbewilligungen umgewandelt. Liechtenstein erfüllt damit seine EWR-rechtlichen Verpflichtungen, wonach alle EWR-Saisoniers, die bisher mit einer Saisonbewilligung in Liechtenstein erwerbstätig waren, schrittweise eine Aufenthaltsbewilligung erhalten sollen. Das Saisonierstatut wird bis 2005 abgeschafft.
Weiters werden auch die Bewilligungen der anwesenden Familienangehörigen (darunter fallen Ehegatten und minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) umgewandelt. EWR- Saisoniers mit schulpflichtigen Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinanderfolgenden und ununterbrochenen Saisonjahre.
Die Umwandlungen der Saisonbewilligungen von Personen, die nicht EWR-Staatsangehörige sind, erfolgen im Mai eines jeden Kalenderjahres unter Anwendung strengerer Kriterien. 2001 erhielten insgesamt 7 Saisoniers mit Drittstaatsangehörigkeit Aufenthaltsbewilligungen.
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