Neue Verordnung über die Öffnungszeiten von Gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruh
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2001 die Verordnung über die Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe genehmigt. Die Verordnung wird am 1. März 2002 in Kraft treten.
Die neue Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Verantwortung sowohl für die Erteilung der Bewilligungen als auch für die Kontrolle zu deren Einhaltung den Gemeindevorstehern zu übertragen. Die Zuständigkeiten in diesem Bereich waren bislang auf Land und Gemeinden aufgeteilt, was zu einer unbefriedigenden Situation geführt hat. Während die Bewilligungen für Polizeistundenverlängerungen bisher vom Land (Regierungskanzlei) ausgestellt wurden, fiel die Kontrolle über die Einhaltung der Polizeistunde in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde. Gemäss der neuen Verordnung gilt sowohl für öffentliche als auch private Veranstaltungen und Versammlungen sowie für gastgewerbliche Betriebe künftig die Nachtruhe von 23.00 bis 6.00 Uhr. Dies gilt auch für die umliegenden und in den Verantwortungsbereich des Veranstalters fallenden Anlagen. Der Gemeindevorsteher kann auf begründetes Gesuch hin Ausnahmen bewilligen. Ebenfalls kann der Vorsteher künftig auf begründetes Gesuch verlängerte Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben bewilligen. Ohne Bewilligung können gastgewerbliche Betriebe am Freitag und Samstag bis 1.00 Uhr an den anderen Tagen bis 24.00 Uhr offen halten.
Die verabschiedete Verordnung wurde aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsberichtes erarbeitet, bei welchem die Gemeinden, die Gewerbe- und Wirtschaftskammer und der Liechtensteinische Arbeitnehmerverband ihre Stellungnahme abgegeben haben.
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