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Fürstentum Liechtenstein

Beschlüsse der Landtagssitzung vom 12./13. Dezember 2001

Vaduz (ots)

Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 12./13.
Dezember folgende Beschlüsse gefasst:
1.  Die Motion vom 13. November 2001 zur Ergänzung des Baugesetzes
(behindertengerechtes Bauen) wurde an die Regierung überwiesen.
2.  Die Motion vom 16. November 2001 betreffend die Ergänzung der
Strafprozessordnung (Vernehmung der Zeugen) wurde an die Regierung
überwiesen.
3.  Die Motion vom 16. November 2001 betreffend die Schaffung
eines Opferhilfegesetzes wurde an die Regierung überwiesen.
4.  Die Initiative vom 19. November 2001 für ein Gesetz über die
registrierte Partnerschaft und zur Abänderung des Ehegesetzes wurde
zur Bearbeitung an die Regierung überwiesen.
5.  Die Interpellationsbeantwortung betreffend die
Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wurde zur Kenntnis genommen.
6.  Der Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Gasversorgung wurde
neu gewählt.
7.  Der Aufsichtsrat der Liechtensteinischen Gasversorgung wurde
gewählt.
8.  Ersatzwahl der Medienkommission.
9.  Dem Finanzbeschluss betreffend die Stiftung «Image
Liechtenstein» wurde zugestimmt sowie ein Nachtragskredit in Höhe von
1,1 Mio. Franken bewilligt.
10. Acht Nachtragskredite und 41 Kreditüberschreitungen in Höhe
von insgesamt 6'944'000 Franken wurden bewilligt und als dringlich
erklärt.
11. Der Freigabe eines Kredits in Höhe von 236'106 Franken für die
Ablösung der Fahrzeuge eines ehemaligen Postautohalters wurde  
zugestimmt.
12. Dem Voranschlag 2002 der Liechtensteinischen Kraftwerke wurde
zugestimmt.
13. Die Abänderung des Gewerbegesetzes vom 10. Dezember 1969 wurde
in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
14. Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung Kunstschule  
Liechtenstein wurde in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
15. Die Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder des
Landtages wurde in 2. Lesung beraten und verabschiedet.
16. Dem Beschluss Nr. 123/2001 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses  
(Richtlinie betr. gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt)
wurde zugestimmt.
17. Der Bericht der Regierung über unerledigte parlamentarische
Eingänge wurde zur Kenntnis genommen.
18. Die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln
im Europäischen Wirtschaftsraum wurde in 1. Lesung beraten.
19. Die Abänderung des Gesetzes betreffend die Bezüge der  
Mitglieder der Regierung, der Gerichtshöfe, der Kommissionen und der
Organe von Anstalten und Stiftungen des Staates wurde in 1. Lesung
beraten.
20. Traktandum 20 (Gesetz über die Bezüge der Mitglieder der  
Gerichtshöfe und bestimmter Kommissionen, 1. Lesung) wurde von der
Regierung zurückgezogen.
21. Die Personalplanung der Landespolizei für die Jahre 2002 bis
2007 wurde zur Kenntnis genommen, es wurden acht Stellen für 2002
bewilligt, und die Teilrevision des Polizeigesetzes wurde in 
1. Lesung beraten.
22. Das Gesetz betreffend befristete Sofortmassnahmen im  
Gesundheitswesen wurde in 1. und 2. Lesung beraten und verabschiedet.
23. Die Abänderung des Gerichtsorganisationsgesetzes im  
Hinblick auf die Schaffung eines 3. Senats beim Obergericht wurde in
1. Lesung beraten.
24. Die Information der Regierung zu Fragen des Finanzplatzes  
wurde zur Kenntnis genommen.
25. Der Bericht der Regierung betreffend LSVA und EWR-
Kompatibilität wurde zur Kenntnis genommen und dem Beschluss des  
Gemeinsamen Ausschusses vom 11.12.2001 zugestimmt.
26. Wahl eines Landrichters: Dem Landesfürsten wird zur Ernennung
vorgeschlagen: Jürgen Nagel, St. Margrethen.
27. Formuliertes Initiativbegehren zur Abänderung von Art. 20 Abs.
2, 3 und 4 der Landesverfassung: Das notwendige Quorum von 19 Stimmen
wurde nicht erreicht. Die Regierung wurde beauftragt, eine
Volksabstimmung anzuberaumen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236'67'22, Fax +423/236'64'60, Internet: www.presseamt.li

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