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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Was will der Landesrichtplan?
Es gibt viele raumplanerische Aufgaben, die nur auf
nationaler Ebene zu lösen sind. Ein Gesamtverkehrskonzept, der Schutz
des Grundwassers und der Gewässer, der Schutz vor Naturgefahren, sind
beispielsweise nationale Aufgaben. Auch die Erhaltung möglichst
grosser zusammenhängender Landwirtschaftsflächen kann nur auf
nationaler Ebene gelöst werden. Der Landesrichtplan ist das geeignete
Instrument dazu, räumlich und inhaltlich diese übergeordneten und
raumwichtigen Elemente aufzuzeigen und damit die künftige Entwicklung
längerfristig zu lenken. Der Landesrichtplan beschränkt sich (im
Gegensatz zur Ortsplanung der Gemeinden) auf grundsätzliche
Festlegungen. Er definiert und koordiniert die im Landesinteresse
wichtigen raumrelevanten Probleme. Der Landesrichtplan berücksichtigt
die bestehenden gesetzlichen Grundlagen der Gemeinden und des Landes.
Im Rahmen der natürlichen wie gesetzlichen Gegebenheiten lässt er den
Gemeinden einen genügenden Entwicklungsspielraum offen. Der
Landesrichtplan, der sich in verschiedene Teilpläne des Verkehrs, der
Landschaft, der Infrastrukturen und Ver- und Entsorgungseinrichtungen
usw. gliedert, wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgestellt.
Ausgehend vom Bestand soll er die gewünschte räumliche Entwicklung
der Gemeinden und des Landes in einer koordinierten und ausgewogenen
Gesamtschau gewährleisten. Der Landesrichtplan ist für die Behörden
des Landes und der Gemeinden verbindlich.
Die Regierung hat erstmals 1968 einen Landesrichtplan zur Kenntnis
genommen, der in verschiedenen Teilbereichen weitergeführt worden
ist. Unabhängig von der Diskussion zum neuen Raumplanungsgesetz ist
die Gesamtrevision des Landesrichtplanes notwendig und von der
Regierung vor drei Jahren eingeleitet worden. Eine Arbeitsgruppe, in
der auch Vertreter der Gemeinden mitarbeiten, erarbeitet bis zum
Herbst 2002 einen Entwurf des neuen Richtplanes zuhanden der
Regierung. Diese wird den Entwurf anschliessend der Öffentlichkeit
vorstellen. Die Einwohner des Landes und interessierte Kreise werden
dann zur Mitwirkung eingeladen.

Kontakt:

Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Stabsstelle für Landesplanung (+423/236'64'71)
Notiz an die Redaktionen:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li

Nr. 15

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