Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Was will der Landesrichtplan?
Es gibt viele raumplanerische Aufgaben, die nur auf nationaler Ebene zu lösen sind. Ein Gesamtverkehrskonzept, der Schutz des Grundwassers und der Gewässer, der Schutz vor Naturgefahren, sind beispielsweise nationale Aufgaben. Auch die Erhaltung möglichst grosser zusammenhängender Landwirtschaftsflächen kann nur auf nationaler Ebene gelöst werden. Der Landesrichtplan ist das geeignete Instrument dazu, räumlich und inhaltlich diese übergeordneten und raumwichtigen Elemente aufzuzeigen und damit die künftige Entwicklung längerfristig zu lenken. Der Landesrichtplan beschränkt sich (im Gegensatz zur Ortsplanung der Gemeinden) auf grundsätzliche Festlegungen. Er definiert und koordiniert die im Landesinteresse wichtigen raumrelevanten Probleme. Der Landesrichtplan berücksichtigt die bestehenden gesetzlichen Grundlagen der Gemeinden und des Landes. Im Rahmen der natürlichen wie gesetzlichen Gegebenheiten lässt er den Gemeinden einen genügenden Entwicklungsspielraum offen. Der Landesrichtplan, der sich in verschiedene Teilpläne des Verkehrs, der Landschaft, der Infrastrukturen und Ver- und Entsorgungseinrichtungen usw. gliedert, wird in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgestellt. Ausgehend vom Bestand soll er die gewünschte räumliche Entwicklung der Gemeinden und des Landes in einer koordinierten und ausgewogenen Gesamtschau gewährleisten. Der Landesrichtplan ist für die Behörden des Landes und der Gemeinden verbindlich.
Die Regierung hat erstmals 1968 einen Landesrichtplan zur Kenntnis genommen, der in verschiedenen Teilbereichen weitergeführt worden ist. Unabhängig von der Diskussion zum neuen Raumplanungsgesetz ist die Gesamtrevision des Landesrichtplanes notwendig und von der Regierung vor drei Jahren eingeleitet worden. Eine Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter der Gemeinden mitarbeiten, erarbeitet bis zum Herbst 2002 einen Entwurf des neuen Richtplanes zuhanden der Regierung. Diese wird den Entwurf anschliessend der Öffentlichkeit vorstellen. Die Einwohner des Landes und interessierte Kreise werden dann zur Mitwirkung eingeladen.
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