Raumplanung. Die Chance Liechtensteins
Vaduz (ots)
Nicht vergessen: die Naturgefahren
Als ausgeprägtes Gebirgsland kennt Liechtenstein viele Naturgefahren: Lawinen, Rüfen, Steinschlag, Rutschungen und Hochwasser haben Jahrhunderte lang den besie- delbaren und nutzbaren Lebensraum des Landes erheblich eingeschränkt. Erst Rüfe- und Rheinverbauungen der letzten 200 Jahre haben sukzessive zur heute intensiven Nutzung der Rheintalebene und vieler Hanglagen geführt. Die Möglichkeiten der Technik und der grosse Einsatz finanzieller Mittel für Schutzbauten haben die nach wie vor vorhandenen Naturgefahren fast vergessen lassen. Es gehört zu den Aufgaben einer Raumordnung auch dafür zu sorgen, dass Besiedlung und Bewirtschaftung des Raumes nicht nur im Einklang mit den natürlichen Ressourcen erfolgen, sondern auch die nach wie vor bestehenden Naturgefahren berücksichtigt werden. Unzählige Naturkatastrophen in der ganzen Welt zeigen immer wieder, dass die Natur letztlich nicht endgültig zu besiegen ist.
So sind nicht alle Naturgefahren mit technischen Hilfsmitteln oder mit grossem finanziellen Aufwendungen dauerhaft zu meistern. Es ist daher Auftrag der Orts- und Landesplanung, bei der weiteren siedlungsplanerischen und wirtschaftlichen Entwicklung die fast vergessenen, aber dennoch vorhandenen Naturgefahren mit zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die Hochwassergefahr im Rheintal. Die Gefahrenerhebung ist die Grundlage für die Gefahrenzonierung. Diese ist Teil der Nutzungsordnung. Ändern sich die Erkenntnisse über die nach wie vor vorhandenen Naturgefahren, sind die Zonenpläne bzw. die Schutzzonen konsequent anzupassen. Raumplanung dient der Sicherheit und ist auch diesbezüglich die Chance für die Zukunft Liechtensteins.
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