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Fürstentum Liechtenstein

Raumplanung. Die Chance Liechtensteins

Vaduz (ots)

Nicht vergessen: die Naturgefahren
Als ausgeprägtes Gebirgsland kennt Liechtenstein
viele Naturgefahren: Lawinen, Rüfen, Steinschlag, Rutschungen und
Hochwasser haben Jahrhunderte lang den besie- delbaren und nutzbaren
Lebensraum des Landes erheblich eingeschränkt. Erst Rüfe- und
Rheinverbauungen der letzten 200 Jahre haben sukzessive zur heute
intensiven Nutzung der Rheintalebene und vieler Hanglagen geführt.
Die Möglichkeiten der Technik und der grosse Einsatz finanzieller
Mittel für Schutzbauten haben die nach wie vor vorhandenen
Naturgefahren fast vergessen lassen. Es gehört zu den Aufgaben einer
Raumordnung auch dafür zu sorgen, dass Besiedlung und Bewirtschaftung
des Raumes nicht nur im Einklang mit den natürlichen Ressourcen
erfolgen, sondern auch die nach wie vor bestehenden Naturgefahren
berücksichtigt werden. Unzählige Naturkatastrophen in der ganzen Welt
zeigen immer wieder, dass die Natur letztlich nicht endgültig zu
besiegen ist.
So sind nicht alle Naturgefahren mit technischen Hilfsmitteln oder
mit grossem finanziellen Aufwendungen dauerhaft zu meistern. Es ist
daher Auftrag der Orts- und Landesplanung, bei der weiteren
siedlungsplanerischen und wirtschaftlichen Entwicklung die fast
vergessenen, aber dennoch vorhandenen Naturgefahren mit zu
berücksichtigen. Dazu gehört auch die Hochwassergefahr im Rheintal.
Die Gefahrenerhebung ist die Grundlage für die Gefahrenzonierung.
Diese ist Teil der Nutzungsordnung. Ändern sich die Erkenntnisse über
die nach wie vor vorhandenen Naturgefahren, sind die Zonenpläne bzw.
die Schutzzonen konsequent anzupassen. Raumplanung dient der
Sicherheit und ist auch diesbezüglich die Chance für die Zukunft
Liechtensteins.

Kontakt:

Ressort:
Inneres/Regierungsrat
Alois Ospelt

Sachbearbeitung:
Stabsstelle für Landesplanung
Tel. +423/236'64'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 115

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