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Fürstentum Liechtenstein

Zusätzliche Aufsicht über Versicherungsgruppen

Vaduz (ots)

Versicherungsunternehmen, die einer
Versicherungsgruppe angehören, sollen künftig einer zusätzlichen
Beaufsichtigung unterliegen, damit die Eigenmittelausstattung des
Unternehmens besser beurteilt werden kann. Das entsprechend
revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz wurde von der Regierung an
den Landtag weitergeleitet.
Mit der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes wird die so
genannte "Versicherungsgruppen-Richtlinie" des EWR-Abkommens in
nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie trägt dem Umstand
Rechnung, dass die meisten Versicherungsunternehmen in eine
Konzernstruktur eingebettet sind. Durch die zusätzliche Aufsicht soll
verhindert werden, dass zwar das Einzelunternehmen das
Eigenmittelerfordernis erfüllt, dass aber in der Gruppe insgesamt
z.B. durch das mehrfache Belegen von Eigenmittel-Bestandteilen zu
wenig Eigenmittel vorhanden sind.
Eine weitere EWR-Richtlinie, die durch diese Revision umgesetzt
wird, betrifft den Informationsaustausch mit Drittstaaten. Diese
Richtlinie sieht Möglichkeiten vor, um Kooperationsvereinbarungen
über einen Informationsaustausch mit Behörden von Drittstaaten
treffen zu können.

Kontakt:

Ressort:
Wirtschaft/Regierungsrat
Hansjörg Frick

Sachbearbeitung:
Amt für Volkswirtschaft
Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 178 2002/864-7461

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