Befristete Aufenthaltsgenehmigung für landwirtschaftliche Praktikanten erteilt
Vaduz (ots)
Eine Mitteilung des Ausländer- und Passamtes
Das Ausländer- und Passamt (APA) hat 22 landwirtschaftlichen Praktikanten aus Brasilien, 2 aus Polen und einem aus der Ukraine die Zusicherung für einen befristeten Aufenthalt in Liechtenstein erteilt.
Gemäss den Bestimmungen der Personenverkehrsverordnung (PVO) kann
an Personen, die ein berufsspezifisches Praktikum absolvieren, eine Kurzaufenthaltsbewilligung von maximal zwölf Monaten Dauer erteilt werden. Von dieser Möglichkeit machen zahlreiche private Unternehmungen, insbesondere Landwirte, seit Jahren Gebrauch.
In der Absicht, eine sowohl für junge Berufsleute aus Brasilien als auch für die hiesigen Landwirte vorteilhafte Zusammenarbeit zu etablieren, rekrutierte und vermittelte Helmut Frick, Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes, in Zusammenarbeit mit Paulita Bregy aus Zürich seit 1990 auf privater Basis über 200 Praktikanten und Praktikantinnen aus Brasilien.
1997 präzisierte die Regierung mit Grundsatzbeschluss die Bestimmungen der damals gültigen Begrenzungsverordnung. Trotzdem gab es jedoch in der Vergangenheit aufgrund des offen gefassten Regierungsbeschlusses und der Doppelfunktion von Helmut Frick - einerseits Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes zuständig für die Bewilligungsempfehlung zuhanden des Ausländer- und Passamtes, andererseits Vermittler der Personen aus Brasilien - Probleme. Diese betrafen Fragen der Organisation, des Verfahrensablaufes, der Bewilligung und des Anspruchs auf Zuteilung von Praktikanten und Praktikantinnen. Auch Arbeitszeit und Entlöhnung der Praktikantinnen und Praktikanten führten immer wieder zu Diskussionen.
Deshalb hat sich das zuständige Ressort im Herbst letzten Jahres entschlossen, die Angelegenheit zu entflechten und einer Neuregelung zuzuführen. Mit Regierungsbeschluss vom Januar 2002 wurden die Rahmenbedingungen neu definiert: In Zukunft wird das Ausländer- und Passamt für die Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen für Praktikanten und Praktikantinnen gemäss den Bestimmungen der Personenverkehrsverordnung zuständig sein. Zugleich wurde diese Amtsstelle beauftragt, mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO), die nun an die Stelle der bisherigen zwei Privatpersonen tritt, ein Projekt betreffend die geregelte Abwicklung und Kontrolle der landwirtschaftlichen Praktika zu erarbeiten.
Im Mittelpunkt steht dabei die Gewährleistung einer fundierten praktischen und theoretischen Ausbildung. Zudem werden Fragen der Dauer, Organisation, Zuteilung, Entlöhnung etc. einer eindeutigen Regelung zugeführt werden. Es ist vorgesehen, dass sich die VBO in Zukunft um die Abwicklung, Organisation, Betreuung, Weiterbildung und Beschwerden von Praktikanten und Praktikantinnen kümmern wird. Sie wird sich dabei an die beste- hende Rechtslage bzw. die anwendbaren Gesetze, insbesondere die Personenverkehrsordnung, das Arbeitsrecht und die Mindestlohnrichtlinien der Regierung halten. Das Projekt ist von der Regierung zu genehmigen.
Die landwirtschaftlichen Praktika in Liechtenstein erhalten also durch klare Rahmenbedingungen und eine etwas andere Rollenverteilung der beteiligten Kreise (Landwirtschaftsamt, Ausländer- und Passamt, VBO, Privatpersonen) eine neue, geordnete Basis. Damit sollen zukünftig Probleme und Unklarheiten bei diesem von den Direktbeteiligten sehr geschätzten Projekt der Entwicklungszusammenarbeit vermieden werden.
Kontakt:
Ressort: Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ausländer- und Passamt
Tel. +423/236 61 41
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
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Nr. 181