Bildungsleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen
Vaduz (ots)
Auf Bildungsleistungen soll in Zukunft keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Dies hat die Regierung in Anlehnung an die schweizerische Änderung des betreffenden Artikels im Mehrwertsteuergesetz beschlossen und einen Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.
Generell soll auf Bildungsleistungen keine Mehrwertsteuer erhoben werden. Wie bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden sollen nach dem vorgeschlagenen neuen Wortlaut des Artikels die Umsätze im Bereich der Erziehung von Kindern und Jugendlichen, des Unterrichts, der Ausbildung, der Fortbildung und der beruflichen Umschulung. Der von Privatlehrern oder Privatschulen erteilte Unterricht, die Umsätze aus Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder bildender Art sowie die Referententätigkeit, unabhängig davon, ob das Honorar dem Unterrichtenden oder seinem Arbeitgeber ausgerichtet wird, sind von der Steuer ausgenommen. Neu sollen auch gewisse Umsätze aus im Bildungsbereich durchgeführten Prüfungen ausgenommen werden.
In der Schweiz wurde dieser Gesetzesänderung im Dezember 2001 zugestimmt. Liechtenstein hat sich in der Mehrwertsteuervereinbarung mit der Schweiz verpflichtet, die materiellen Vorschriften der schweizerischen Mehrwertsteuergesetzgebung in das Landesrecht zu übernehmen. Dies wird mit dem verabschiedeten Bericht und Antrag umgesetzt.
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