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Fürstentum Liechtenstein

Stellungnahme zum Elektrizitätsmarktgesetz

Vaduz (ots)

Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu
fördern, ist ein erklärtes Ziel der Regierung. In diesem Sinne hat
die Regierung in einer Stellungnahme die verschiedenen Fragen
beantwortet, die während der ersten Lesung des Gesetzes über den
Elektrizitätsmarkt im Landtag gestellt worden waren.
Nach Ansicht der Regierung gehört die Möglichkeit, alle Formen von
erneuerbaren Energien vom Durchleitungsentgelt an die Netzbetreiber
zu befreien, in das Elektrizitätsmarktgesetz. Dadurch können Anreize
geschaffen werden, damit sich Investitionen in Ausbau und Erhalt von
Produktionsanlagen mit erneuerbaren Energien lohnen. Im Gegensatz
dazu soll die Förderung einzelner Technologien nicht in diesem Gesetz
verankert werden. Losgelöst von diesem Gesetz wurden die
Liechtensteinischen Kraftwerke beauftragt, eine Modell auszuarbeiten,
das eine kostenorientierte Vergütung von Solarstrom vorsieht. Die LKW
werden diesen Strom als spezielles Produkt ihren Kunden anbieten.
Die bestehenden Verträge mit den Nordostschweizerischen Kraftwerke
AG (NOK) sollen aufgrund des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes nicht
gekündigt werden. Es laufen Verhandlungen, um das bestehende
Vertragswerk unter dem Gesichtspunkt des neuen Gesetzes weiter zu
entwickeln.

Kontakt:

Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423/236'68'71

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 267

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