Stellungnahme zum Elektrizitätsmarktgesetz
Vaduz (ots)
Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern, ist ein erklärtes Ziel der Regierung. In diesem Sinne hat die Regierung in einer Stellungnahme die verschiedenen Fragen beantwortet, die während der ersten Lesung des Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt im Landtag gestellt worden waren.
Nach Ansicht der Regierung gehört die Möglichkeit, alle Formen von erneuerbaren Energien vom Durchleitungsentgelt an die Netzbetreiber zu befreien, in das Elektrizitätsmarktgesetz. Dadurch können Anreize geschaffen werden, damit sich Investitionen in Ausbau und Erhalt von Produktionsanlagen mit erneuerbaren Energien lohnen. Im Gegensatz dazu soll die Förderung einzelner Technologien nicht in diesem Gesetz verankert werden. Losgelöst von diesem Gesetz wurden die Liechtensteinischen Kraftwerke beauftragt, eine Modell auszuarbeiten, das eine kostenorientierte Vergütung von Solarstrom vorsieht. Die LKW werden diesen Strom als spezielles Produkt ihren Kunden anbieten.
Die bestehenden Verträge mit den Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) sollen aufgrund des neuen Elektrizitätsmarktgesetzes nicht gekündigt werden. Es laufen Verhandlungen, um das bestehende Vertragswerk unter dem Gesichtspunkt des neuen Gesetzes weiter zu entwickeln.
Kontakt:
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423/236'68'71
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 267