Zukunftsperspektive der Oberschule
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Interpellation betreffend die Zukunftsperspektive für die Oberschule beantwortet und zuhanden des Landtags verabschiedet. In der Interpellation wurde gefordert, dass für die Schulleistungsschwächeren eine Schule geschaffen werden muss, die zukunftsfähig ist und die wieder von breiten Kreisen akzeptiert wird. Trotz verschiedener Reformen und engagierter Arbeit der Verantwortlichen und Lehrpersonen konnten bisher einige Hauptprobleme der Oberschule nicht beseitigt werden.
Die Regierung hat in der Beantwortung der Fragen aufgezeigt, wie andere Länder auf ähnliche Probleme reagiert haben. In Liechtenstein wurden in den letzten Jahren verschiedene Arbeiten im Rahmen der «Qualitätssicherung und -entwicklung» sowie die Lehrplanreform in Angriff genommen. Auch wurden verschiedene Optimierungsprozesse, unter anderem die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Schularten oder die Vereinheitlichung der Promotion auf der Sekundarstufe I in die Wege geleitet.
Reformen an der Oberschule alleine können nicht genügend Wirkung zeigen, es müssen Kooperationen mit den anderen Schularten auf allen möglichen Ebenen geprüft werden: in organisatorischer Hinsicht, in der Zusammenarbeit der Schulleitungen und der Lehrerteams, in der Ausgestaltung der Schülerbeurteilung und der Abschlüsse. Die Frage der Abschlüsse weist auch darauf hin, dass die Kooperation mit den Abnehmern der Schulabgängerinnen und Schulabgänger notwendig ist, um die erforderliche Akzeptanz der Oberschule zu erreichen.
Ist die Sekundarstufe I nach Anspruchniveaus in verschiedene Schularten gegliedert, müssen die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Primarschulzeit auf die Schularten verteilt werden. Dazu braucht es ein Übertrittsverfahren. Die Erfahrungen zeigen, dass eine zuverlässig trennscharfe Aufteilung nicht möglich ist; die Grenzbereiche mit Leistungsüberschneidungen sind relativ gross. Darum muss diese Schwäche des Übertrittsverfahrens durch eine möglichst optimale Durchlässigkeit zwischen den Schularten ausgeglichen werden. Die Regierung legt deshalb Wert darauf, diese ständig zu optimieren, und hat bereits im letzen Jahr dazu notwendige Änderungen der entsprechenden Verordnung vorgenommen. Besonders beachtet und analysiert wird, ob die auch in diesem Jahr festgestellten Unterschiede in den Zuteilungsquoten der einzelnen Schulbezirke sachlich begründbar sind und welche weiteren Massnahmen getroffen werden müssen.
Die derzeit laufenden Auswertungsarbeiten der PISA-Studie könnten allenfalls noch weitere wichtige Hinweise geben, mit welchen Massnahmen nicht nur für die Oberschule, sondern für das ganze Bildungssystem Qualitätsverbesserungen erreicht werden könnten. Schlussendlich wird auch darauf verwiesen, welche Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Lehrpersonen an den Oberschulen derzeit geprüft werden.
Die Regierung verfolgt insgesamt die Umsetzung des 10-Punkte- Programms, welches im Rahmen der Diskussion des Landtages im Mai 2000 betreffend der Reform der Sekundarstufe von Abgeordneten eingebracht worden ist. Verschiedene Punkte, darunter die Partialrevision des Schulgesetzes zur Oberstufenreform des Gymnasiums oder die stärkere Gewichtung der sprachlichen und naturwissenschaftlichen Fächer und die Verbesserung der Durchlässigkeit wurden bereits erledigt, andere Massnahmen wurden in die Wege geleitet.
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