Gesetzgebung betreffend die Denkmalpflege, Archäologie und den Kulturgüterschutz
Vaduz (ots)
Die umfassende Erhaltung und Pflege des vielschichtigen Kulturgutes und der Kulturlandschaft gehören zu den wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben des Staates. Um dieses Ziel zu erreichen, will die Regierung die verschiedenen Sachbereiche der Kulturpflege inhaltlich, organisatorisch und rechtlich neu ordnen. Teil einer solchen Neuordnung bildet die Schaffung einer Gesetzgebung betreffend die Denkmalpflege, Archäologie und den Kulturgüterschutz. Für die Inangriffnahme der entsprechenden Arbeiten hat die Regierung eine Arbeitsgruppe bestellt.
Liechtenstein hat die Konvention des Europarats zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes in Europa und die Europäische Konvention zum Schutz des archäologischen Erbes unterzeichnet. Beide europäischen Konventionen sind wichtige Erlasse für den Erhalt, die Konservierung und den Schutz der historischen Baudenkmäler, Stätten, Baugruppen und der archäologischen Fundorte. Beide Übereinkommen entsprechen der Politik, welche das Fürstentum Liechtenstein in diesem Bereich verfolgt. Als wichtigstes innerstaatliches Instrumentarium zur Anwendung und Erfüllung dieser beiden Konventionen gehört unbestrittenermassen eine umfassende und griffige nationale Gesetzgebung zur integralen Kulturpflege.
Das geltende Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1977 und entstand im Rahmen des europäischen Denkmalschutzjahres 1975. Die bisherigen Erfahrungen zeigen die Notwendigkeit, das geltende Recht weiterzuentwickeln. Ortsbildschutz, Archäologie, Pflege der Kulturlandschaft und die gesamte Sichtweise und Koordination mit flankierenden Elementen wie Landesplanung, Baugesetz, Natur- und Landschaftsschutzgesetz usw. sind von zentraler Bedeutung für die möglichst umfassende Erhaltung und Pflege unseres Kulturgutes.
Bei ihrer Arbeit prüft die eingesetzte Arbeitsgruppe auch die verschiedenen Organisationsformen und amtlichen Strukturen, um eine optimale Wirkung und Arbeit der künftigen Denkmalpflege/Kulturpflege zu ermöglichen.
Kontakt:
Ressort: Kultur und Sport/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Ressort Kultur, Tel. +423/236'60'44
Presse- und Informationsamtdes Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
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