Umwandlung von Saisonbewilligungen für EWR-Staatsbürger
Vaduz (ots)
Wie bereits letztes Jahr können EWR-Saisoniers bis zum 30. September 2002 Gesuche auf Umwandlung ihrer Saisonbewilligungen in eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. EWR-Staatsangehörige mit Kindern, die in Liechtenstein eine Schule besuchen, werden vorrangig behandelt. In den übrigen Fällen gilt als Kriterium die Anzahl der aufeinanderfolgenden und ununterbrochenen Saisonjahre.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Gesuchsformular (um Erteilung einer fremdenpolizeilichen Bewilligung)
- Arbeitsvertrag für mindestens 12 Monate
- Bewilligungskopien der in Liechtenstein anwesenden Familienangehörigen
Die Regierung wandelt auf Gesuch hin bis zum 31. Mai 2005 alle Saisonbewilligungen von EWR-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürgern und die Bewilligungen ihrer anwesenden Familienangehörigen (Ehegatten und deren minderjährige, unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr) gestaffelt in Aufenthaltsbewilligungen um.
Die Formulare und weitere Informationen sind auch unter www.firstlink.li/apa abrufbar.
Rückfragen: Ausländer und Passamt (+423/236 61 41)
Kontakt:
Presse- und Informationsamt
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236'67'22,
Fax: +423/236'64'60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 416 27. August 2002