EG-Verordnung über Statut der Europäischen Gesellschaft
Vaduz (ots)
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-Statut) ist ein neues Rechtsinstrument auf der Grundlage des Gemeinschaftsrechts, welches Unternehmen die Möglichkeit bietet, eine Europäische Gesellschaft (Abkürzung 'SE' für 'Societas Europaea') zu gründen.
Die SE hat den Vorteil, dass sie europaweit agieren kann und dem Gemeinschaftsrecht unterliegt, das in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist. Demnach bietet die SE Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, die Möglichkeit, eine Unternehmensverfassung nach dem Gemeinschaftsrecht zu wählen und so ihre Aktivitäten nach einheitlichen Regeln mit einer einheitlichen Geschäftsführung und einem einheitlichen Berichtssystem auszuführen, anstatt in jedem Staat eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen, welche dem jeweiligen nationalen Recht unterliegen würde.
Die SE erlaubt eine einheitliche Rechtsstruktur und ermöglicht so eine Senkung von Verwaltungskosten. Die Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft (die in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar ist) wird durch einen Rechtsakt ergänzt, nämlich durch die Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer (die der Umsetzung in innerstaatliches Recht bedarf).
Verordnung und Richtlinie werden drei Jahre nachdem sie förmlich erlassen wurden gleichzeitig in Kraft treten - somit am 8. Oktober 2004.
Kontakt:
Justiz/Regierungschef-Stellvertreterin
Rita Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt
Tel. +423/236'62'00
Presse- und Informationsamtes
des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236'67'22
Fax +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li