International accounting standards (IAS)
Vaduz (ots)
Mit Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes beabsichtigt die Regierung die Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften zu ermöglichen. Dabei ergibt sich der Anlass für die Vorlage aus der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.
Die International Accounting Standards Verordnung (IAS- Verordnung) wurde am 11. September 2002 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften publiziert und befindet sich derzeit im Übernahmeprozess in das EWR-Abkommen. Obwohl die IAS- Verordnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen wurde, ergibt sich die Notwendigkeit der Vorlage aus dem besonderen Bedürfnis der liechtensteinischen Wirtschaft nach der Schaffung der Möglichkeit (nicht der Pflicht) zur Anwendung internationaler Rechnungslegungsvorschriften für alle Unternehmen, unabhängig davon, ob es sich um börsenkotierte Gesellschaften handelt oder nicht.
Die Möglichkeit, internationale Rechnungslegungsvorschriften bereits auf Geschäftsjahre anwenden zu können, die am oder nach dem 1. Januar 2002 beginnen, ist dabei ein besonderes Anliegen der betroffenen Wirtschaftskreise und soll diesen so bald als möglich eröffnet werden.
Für börsenkotierte Unternehmen sollen die neuen Vorschriften erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.
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Nr. 587.