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Fürstentum Liechtenstein

International accounting standards (IAS)

Vaduz (ots)

Mit Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag
betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechtes
beabsichtigt die Regierung die Anwendung internationaler
Rechnungslegungsvorschriften zu ermöglichen. Dabei ergibt sich der
Anlass für die Vorlage aus der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des
Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend
die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.
Die International Accounting Standards Verordnung (IAS-
Verordnung) wurde am 11. September 2002 im Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften publiziert und befindet sich derzeit im
Übernahmeprozess in das EWR-Abkommen. Obwohl die IAS- Verordnung zu
diesem Zeitpunkt noch nicht in das EWR-Abkommen übernommen wurde,
ergibt sich die Notwendigkeit der Vorlage aus dem besonderen
Bedürfnis der liechtensteinischen Wirtschaft nach der Schaffung der
Möglichkeit (nicht der Pflicht) zur Anwendung internationaler
Rechnungslegungsvorschriften für alle Unternehmen, unabhängig davon,
ob es sich um börsenkotierte Gesellschaften handelt oder nicht.
Die Möglichkeit, internationale Rechnungslegungsvorschriften
bereits auf Geschäftsjahre anwenden zu können, die am oder nach dem
1. Januar 2002 beginnen, ist dabei ein besonderes Anliegen der
betroffenen Wirtschaftskreise und soll diesen so bald als möglich
eröffnet werden.
Für börsenkotierte Unternehmen sollen die neuen Vorschriften
erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden sein, die am
oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Kerstin Fitz-Gahan, (+423/236 65 91)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: http://www.presseamt.li
Nr. 587.

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