Stellungnahme zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes
Vaduz (ots)
Die Regierung hat die Stellungnahme zur Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Kontrollkriterien des Finanzhaushaltsgesetzes sollen an diejenigen der Geschäftsprüfungskommission des Landtags angepasst werden: Die Aufsicht der Finanzkontrolle soll sich nach den Kriterien der Ordnungsmässigkeit, Rechtmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit richten.
Die Regierung hat des Weiteren die Anregung des Landtags aufgenommen, die Prüfung der Landesrechnung explizit als Aufgabe der externen Revisionsstelle aufzuführen. Ebenfalls aufgenommen wurde die Anregung, dass die externe Revisionsstelle ihren Bericht, der zu besonderen Prüfungen im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission oder der Regierung erstellt worden ist, an die jeweilige Auftraggeberin erstattet. Die Auftraggeberin ihrerseits kann dann den Bericht an die Geschäftsprüfungskommission respektive die Regierung weitergeben.
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Nr. 642 2002/3360-0672 27. November 2002