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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neue Reisepässe für Schweizer Bürgerinnen und Bürger

(ots)

Vaduz, 19. Dezember (pafl) -

Ab 1. Januar 2003 gibt das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine neue Serie 
von Reisepässen heraus. Wie bisher können in Liechtenstein wohnhafte 
Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 2. Januar 2003 beim Ausländer- 
und Passamt in Vaduz den neuen Pass und neu auch Identitätskarten 
beantragen.
Der jeweilige Antragsteller bzw. jede Antragstellerin muss 
persönlich vorsprechen. Benötigte Unterlagen sind der bestehende 
Reisepass, falls bereits vorhanden, und ein Foto. Wurde bislang noch 
kein Pass ausgestellt, ist eine Schweizer Identitätskarte bzw. der 
Heimatschein nötig. Schweizerisch-liechtensteinische Doppelbürger 
müssen den Heimatschein der Schweizer Heimatgemeinde vorweisen. 
Kinder ab sieben Jahren müssen den Antrag selber unterschreiben.
Format des neuen Reispasses Auffallend sind das neue Format der 
Dokumente und die Gestaltung der Seite mit den Personendaten. Die 
Neuerungen entsprechen den modernsten Standards der internationalen 
Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Bei der Entwicklung der Dokumente 
standen die Fälschungssicherheit und die Bedürfnisse der 
Kontrollorgane, insbesondere die Maschinenlesbarkeit, im 
Vordergrund. Der Sicherheitsdruck kombiniert unterschiedliche 
Druckverfahren und zeigt Besonderheiten wie das Durchsichtsregister, 
Motive in optisch variabler Farbe, die Mikroschrift und eine 
innovative Prägung am Einband.
Gültigkeit der alten Ausweisgeneration Die Schweizer Pässe der alten 
Generation behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegeben 
Ablaufdaten, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2007. Die alten 
Reiseausweise für ausländische Staatsangehörige behalten ihre 
Gültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten, längstens jedoch bis 
3 Jahre nach Einführung der neuen Dokumente.
Gültigkeitsdauer der neuen Ausweisgeneration Die Ausweise der neuen 
Generation können nicht mehr verlängert werden. Auch Kindereinträge 
sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Kinder müssen 
künftig einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter 
beantragen lassen.
Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Ausweistypen Sowohl der 
Schweizer Pass als auch die schweizerische Identitätskarte sind für 
Erwachsene 10 Jahre gültig. Für Kinder bis 3 Jahre sind Pass und ID 
3 Jahre und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig.
In Ausnahmefällen kann die Gültigkeitsdauer auch kürzer sein.
Gebühren der unterschiedlichen Ausweistypen Der Schweizer Pass für 
Erwachsene kostet 120 Franken, für Kinder 55 Franken. Die Kosten für 
die Schweizer ID sind für Erwachsene 65 Franken und für Kinder 30 
Franken. Pass und ID gemeinsam kosten 128 Franken für Erwachsene 
beziehungsweise 63 Franken für Kinder. Ein provisorischer Pass 
kostet für Erwachsene und Kinder 100 Franken.
Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte 
Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und 
eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf 
5 Franken für die Einschreibegebühr.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.fedpol.ch oder 
beim Ausländer- und Passamt, Vaduz (Tel. 236 61 11).

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch +423/236 61 41

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