pafl: Neue Reisepässe für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
(ots)
Vaduz, 19. Dezember (pafl) -
Ab 1. Januar 2003 gibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine neue Serie von Reisepässen heraus. Wie bisher können in Liechtenstein wohnhafte Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 2. Januar 2003 beim Ausländer- und Passamt in Vaduz den neuen Pass und neu auch Identitätskarten beantragen.
Der jeweilige Antragsteller bzw. jede Antragstellerin muss persönlich vorsprechen. Benötigte Unterlagen sind der bestehende Reisepass, falls bereits vorhanden, und ein Foto. Wurde bislang noch kein Pass ausgestellt, ist eine Schweizer Identitätskarte bzw. der Heimatschein nötig. Schweizerisch-liechtensteinische Doppelbürger müssen den Heimatschein der Schweizer Heimatgemeinde vorweisen. Kinder ab sieben Jahren müssen den Antrag selber unterschreiben.
Format des neuen Reispasses Auffallend sind das neue Format der Dokumente und die Gestaltung der Seite mit den Personendaten. Die Neuerungen entsprechen den modernsten Standards der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO. Bei der Entwicklung der Dokumente standen die Fälschungssicherheit und die Bedürfnisse der Kontrollorgane, insbesondere die Maschinenlesbarkeit, im Vordergrund. Der Sicherheitsdruck kombiniert unterschiedliche Druckverfahren und zeigt Besonderheiten wie das Durchsichtsregister, Motive in optisch variabler Farbe, die Mikroschrift und eine innovative Prägung am Einband.
Gültigkeit der alten Ausweisgeneration Die Schweizer Pässe der alten Generation behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegeben Ablaufdaten, jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2007. Die alten Reiseausweise für ausländische Staatsangehörige behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegebenen Ablaufdaten, längstens jedoch bis 3 Jahre nach Einführung der neuen Dokumente.
Gültigkeitsdauer der neuen Ausweisgeneration Die Ausweise der neuen Generation können nicht mehr verlängert werden. Auch Kindereinträge sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Kinder müssen künftig einen eigenen Ausweis durch ihre gesetzlichen Vertreter beantragen lassen.
Gültigkeitsdauer der unterschiedlichen Ausweistypen Sowohl der Schweizer Pass als auch die schweizerische Identitätskarte sind für Erwachsene 10 Jahre gültig. Für Kinder bis 3 Jahre sind Pass und ID 3 Jahre und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 5 Jahre gültig.
In Ausnahmefällen kann die Gültigkeitsdauer auch kürzer sein.
Gebühren der unterschiedlichen Ausweistypen Der Schweizer Pass für Erwachsene kostet 120 Franken, für Kinder 55 Franken. Die Kosten für die Schweizer ID sind für Erwachsene 65 Franken und für Kinder 30 Franken. Pass und ID gemeinsam kosten 128 Franken für Erwachsene beziehungsweise 63 Franken für Kinder. Ein provisorischer Pass kostet für Erwachsene und Kinder 100 Franken.
Der Ausweis wird direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse gesandt. Jeder Ausweis wird einzeln und eingeschrieben versandt. Die Kosten pro Zustellung belaufen sich auf 5 Franken für die Einschreibegebühr.
Detaillierte Informationen erhalten Sie unter www.fedpol.ch oder beim Ausländer- und Passamt, Vaduz (Tel. 236 61 11).
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch +423/236 61 41