pafl: Verordnung zum Veterinärwesen abgeändert
(ots)
Vaduz, 12. Februar (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen abgeändert. Damit wird die seit 1996 geltende "Single Practice Rule" auch bei den Tierärzten eliminiert und eine den anderen medizinischen Berufen analoge Regelung eingeführt.
Die Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen aus dem Jahre 1996 bestimmt, dass freiberuflich tätige Tierärzte nur einen Berufssitz haben dürfen und die Berufsausübung ohne einen bestimmten Berufssitz verboten ist. Auch die Verordnung über medizinische Berufe enthielt ursprünglich die Bestimmung, dass ein Arzt beziehungsweise Zahnarzt nicht mehr als eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis führen darf. Mit dieser Regelung sollte die Eröffnung von Zweit-Geschäftssitzen durch EWR-Mediziner in Liechtenstein verhindert werden.
Diese sogenannte "Single Practice Rule" wurde vom EFTA-Gerichtshof als versteckt diskriminierend und nicht mit dem EWR-Abkommen vereinbar qualifiziert, worauf die Regelung für Ärzte und Zahnärzte wieder eliminiert wurde. Mit der von der Regierung nun abgeänderten Verordnung zum Gesetz über das Veterinärwesen wird diese versteckte Diskriminierung nun auch bei den Tierärzten beseitigt.
Dennoch darf ein Tierarzt in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis auch weiterhin nur dann selbständig tätig sein, wenn er die Konzession dazu besitzt und selbst in eigenem Namen in der Praxis arbeitet.
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Karin Zech
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