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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Grundsätzliche Anerkennung der Universität für Humanwissenschaften

(ots)

Vaduz, 27. Februar (pafl) -

Mit Beschluss vom 29. August
2000 bewilligte die Regierung die Errichtung und Führung eines 
Hochschulinstitutes mit der Bezeichnung "Universität für 
Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein". Mit dieser 
Bewilligung ging nicht automatisch eine Anerkennung bzw. Verleihung 
des Öffentlichkeitsrechts einher.
Zur Klärung der staatlichen Anerkennung bestellte die Regierung am 
1. Oktober 2002 Professor Rolf Dubs, Universität St. Gallen, als 
Verantwortlichen für einen Peer-Review. Die von Professor Dubs 
zusammen gestellte Peer-Gruppe mit weiteren vier anerkannten 
Professoren aus der Schweiz kam zum Schluss, dass die Universität 
für Humanwissenschaften aufgrund der bisher erbrachten, 
beachtenswerten Pionierleistungen grundsätzlich anerkannt werden 
kann.
Die Regierung verleiht deshalb der Universität für 
Humanwissenschaften auf der Basis des Peer-Berichtes die 
grundsätzliche Anerkennung. Diese Anerkennung ist aber, wie in 
solchen Fällen üblich, mit entsprechenden im Peer-Bericht 
festgehaltenen Auflagen verbunden, deren Verwirklichung innerhalb 
von zwei Jahren zu überprüfen ist, um eine erneute Anerkennung 
auszusprechen.
Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Überarbeitung des Gesetzes 
über die Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute gilt 
die Anerkennung der postgradualen Bildungseinrichtung unter der 
Bezeichnung "Universität für Humanwissen-schaften" so lange, bis 
sich allenfalls aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen eine 
andere Namensführung ergibt.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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