pafl: Grundsätzliche Anerkennung der Universität für Humanwissenschaften
(ots)
Vaduz, 27. Februar (pafl) -
Mit Beschluss vom 29. August 2000 bewilligte die Regierung die Errichtung und Führung eines Hochschulinstitutes mit der Bezeichnung "Universität für Humanwissenschaften im Fürstentum Liechtenstein". Mit dieser Bewilligung ging nicht automatisch eine Anerkennung bzw. Verleihung des Öffentlichkeitsrechts einher.
Zur Klärung der staatlichen Anerkennung bestellte die Regierung am 1. Oktober 2002 Professor Rolf Dubs, Universität St. Gallen, als Verantwortlichen für einen Peer-Review. Die von Professor Dubs zusammen gestellte Peer-Gruppe mit weiteren vier anerkannten Professoren aus der Schweiz kam zum Schluss, dass die Universität für Humanwissenschaften aufgrund der bisher erbrachten, beachtenswerten Pionierleistungen grundsätzlich anerkannt werden kann.
Die Regierung verleiht deshalb der Universität für Humanwissenschaften auf der Basis des Peer-Berichtes die grundsätzliche Anerkennung. Diese Anerkennung ist aber, wie in solchen Fällen üblich, mit entsprechenden im Peer-Bericht festgehaltenen Auflagen verbunden, deren Verwirklichung innerhalb von zwei Jahren zu überprüfen ist, um eine erneute Anerkennung auszusprechen.
Im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Überarbeitung des Gesetzes über die Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute gilt die Anerkennung der postgradualen Bildungseinrichtung unter der Bezeichnung "Universität für Humanwissen-schaften" so lange, bis sich allenfalls aufgrund veränderter gesetzlicher Bestimmungen eine andere Namensführung ergibt.
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