pafl: Fürstentum Liechtenstein benennt erfahrenen englischen Diplomaten und Völkerrechtler als Ad hoc-Richter für die Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof
(ots)
Vaduz/Den Haag/London, 20. März (pafl) -
Liechtenstein hat für das Verfahren gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag einen neuen Ad hoc-Richter benannt: den renommierten britischen Völkerrechtler Professor Sir Franklin Berman. Das Fürstentum klagt dagegen, dass die Bundesrepublik liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen behandelt und für die Begleichung von Kriegsschulden verwendet hat. Das Fürstentum sieht seine Eigenstaatlichkeit und die Eigentumsrechte seiner Bürger verletzt und beantragt daher beim Internationalen Gerichtshof, die Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu erklären.
Mit der Berufung Sir Franks hat das Fürstentum Liechtenstein von seinem Recht Gebrauch gemacht, einen so genannten "judge ad hoc" zu benennen. Ein solcher Ad hoc-Richter ist den übrigen Mitgliedern des Richterkollegiums in allen Entscheidungen, die der Gerichtshof in dem Verfahren fällt, gleich gestellt. Prozessparteien können dieses Recht in Verfahren vor dem IGH immer dann wahrnehmen, wenn keiner der beteiligten Richter ihrer Nationalität angehört.
Professor Sir Franklin Berman ist Völkerrechtler mit internationaler Erfahrung und Expertise. Er hat bereits zahlreiche Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof und verschiedenen Schiedsgerichten geführt. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs nahm er an juristischen Verfahren zum Lockerbie-Attentat teil. Außerdem vertrat er die Interessen Großbritanniens in einer Vielzahl von internationalen Verhandlungen. Zum Beispiel leitete er die britische Delegation bei der Erarbeitung der Satzung für den Internationalen Strafgerichtshof.
Sir Frank startete seine Karriere 1965 im Diplomatischen Dienst des Vereinigten Königreichs. 1966 wurde er zum Anwalt von England und Wales berufen und 1992 zum Kronanwalt der Königin ernannt. Von 1991 bis 1999 war er als Rechtsberater im Dienst des Aussen- und Commonwealth-Ministeriums. Sir Frank ist Mitglied zahlreicher internationaler Komitees im Bereich der Rechtspflege, zum Beispiel als Vorsitzender des Österreichischen Nationalkomitees zur Entschädigung der Opfer von Verfolgungen durch den Nationalsozialismus.
Die Forschungsinteressen von Sir Frank liegen in den Themenbereichen Vertragsrecht, Internationales Menschenrecht und dem Recht von Internationalen Organisationen. Sir Frank lehrt als Gastprofessor für Völkerrecht an der Oxford Universität, der Universität von Cape Town (Südafrika) und dem King's College in London.
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