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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Fürstentum Liechtenstein benennt erfahrenen englischen Diplomaten und Völkerrechtler als Ad hoc-Richter für die Klage gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof

(ots)

Vaduz/Den Haag/London, 20. März (pafl) -

Liechtenstein hat
für das Verfahren gegen Deutschland vor dem Internationalen 
Gerichtshof (IGH) in Den Haag einen neuen Ad hoc-Richter benannt: 
den renommierten britischen Völkerrechtler Professor Sir Franklin 
Berman. Das Fürstentum klagt dagegen, dass die Bundesrepublik 
liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen 
Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen behandelt und für 
die Begleichung von Kriegsschulden verwendet hat. Das Fürstentum 
sieht seine Eigenstaatlichkeit und die Eigentumsrechte seiner Bürger 
verletzt und beantragt daher beim Internationalen Gerichtshof, die 
Bundesrepublik Deutschland für völkerrechtlich verantwortlich zu 
erklären.
Mit der Berufung Sir Franks hat das Fürstentum Liechtenstein von 
seinem Recht Gebrauch gemacht, einen so genannten "judge ad hoc" zu 
benennen. Ein solcher Ad hoc-Richter ist den übrigen Mitgliedern des 
Richterkollegiums in allen Entscheidungen, die der Gerichtshof in 
dem Verfahren fällt, gleich gestellt. Prozessparteien können dieses 
Recht in Verfahren vor dem IGH immer dann wahrnehmen, wenn keiner 
der beteiligten Richter ihrer Nationalität angehört.
Professor Sir Franklin Berman ist Völkerrechtler mit internationaler 
Erfahrung und Expertise. Er hat bereits zahlreiche Prozesse vor dem 
Internationalen Gerichtshof und verschiedenen Schiedsgerichten 
geführt. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs nahm er an 
juristischen Verfahren zum Lockerbie-Attentat teil. Außerdem vertrat 
er die Interessen Großbritanniens in einer Vielzahl von 
internationalen Verhandlungen. Zum Beispiel leitete er die britische 
Delegation bei der Erarbeitung der Satzung für den Internationalen 
Strafgerichtshof.
Sir Frank startete seine Karriere 1965 im Diplomatischen Dienst des 
Vereinigten Königreichs. 1966 wurde er zum Anwalt von England und 
Wales berufen und 1992 zum Kronanwalt der Königin ernannt. Von 1991 
bis 1999 war er als Rechtsberater im Dienst des Aussen- und 
Commonwealth-Ministeriums. Sir Frank ist Mitglied zahlreicher 
internationaler Komitees im Bereich der Rechtspflege, zum Beispiel 
als Vorsitzender des Österreichischen Nationalkomitees zur 
Entschädigung der Opfer von Verfolgungen durch den 
Nationalsozialismus.
Die Forschungsinteressen von Sir Frank liegen in den Themenbereichen 
Vertragsrecht, Internationales Menschenrecht und dem Recht von 
Internationalen Organisationen. Sir Frank lehrt als Gastprofessor 
für Völkerrecht an der Oxford Universität, der Universität von Cape 
Town (Südafrika) und dem King's College in London.
Weitere Informationen unter www.liechtenstein-icj-case.li

Kontakt:

Sonderbeauftragter und
Verfahrensbevollmächtigter
des Fürstentums Liechtenstein
Alexander Goepfert
- Pressestelle -

Tel.: +49 211 49 79 990, - 991
Fax: +49 211 49 79 999
presse@liechtenstein-icj-case.com

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