pafl: Liechtensteinische Regierung will Monitoring-Ausschuss aus erster Hand informieren
(ots)Berichterstatter des Europarates eingeladen
Die liechtensteinische Regierung lädt die vom Monitoring-Komitee ernannten Berichterstatter aus Grossbritannien und den Niederlanden zur Frage der Beurteilung der liechtensteinischen Verfassung nach Liechtenstein ein. Den beiden Parlamentariern soll die Möglichkeit gegeben werden, vor Erstellung ihres Berichtes über ein mögliches Monitoring-Verfahren in Liechtenstein persönlich mit allen beteiligten Personen und Institutionen Gespräche zu führen. Regierungschef Otmar Hasler und Aussenminister Ernst Walch haben heute einen entsprechenden Einladungsbrief an die beiden Berichterstatter gesandt.
Die liechtensteinische Regierung will den Berichterstattern die Möglichkeit geben, sich vor der Entscheidung über ein allfälliges Monitoring-Verfahren ein ausgewogenes und umfassendes Bild über die tatsächliche Situation und die rechtliche Lage in Liechtenstein zu machen.
"In die bisherigen Stellungnahmen aus dem Europarat haben sich bedauerlicherweise falsche Fakten eingeschlichen. Es fehlen auch kritische Gegenüberstellungen zum Verfassungsrecht und zur Verfassungspraxis von Liechtenstein. Diesem Manko will die liechtensteinische Regierung mit der vorliegenden Einladung an die Berichterstatter begegnen", erklärte Regierungschef Otmar Hasler heute.
Liechtenstein ist seit 1978 Mitglied des Europarates auf der Basis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. "Wir schätzen die Rolle des Europarates zur Schaffung und Erhaltung eines möglichst freiheitlichen, Menschenrechte schützenden Rechtsraumes in Europa," bekräftigt Regierungschef Otmar Hasler.
"Die Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist jedoch mit vielen anderen Verfassungen nicht vergleichbar. Der in der Verfassung grundgelegte Dualismus, die Teilung der Staatsgewalt in Fürst und Volk ist eine auf unser Land zugeschnittene, geschichtlich gewachsene Lösung. Die liechtensteinische Staatsform ist ein Teil der liechtensteinischen Identität."
Für eine Beurteilung der liechtensteinischen Monarchie unter demokratischen Gesichtspunkten ist, wie in anderen europäischen Monarchien, auch bei Liechtenstein von der Verfassungswirklichkeit auszugehen. Diese zeigt, dass Liechtenstein eine gelebte Demokratie auf rechtsstaatlicher Grundlage verkörpert. Unabhängig von der Frage der Machtverteilung zwischen Fürst und Volk und der einzelnen Befugnisse der beiden Souveräne sind die Rechtsstaatlichkeit und damit die Vorherrschaft des Rechts durch die liechtensteinische Verfassung gewährleistet.
"Ich gehe davon aus, dass auch den Vertretern des Europarates an einer objektiven und sachlichen Darstellung der Verfassungslage in Liechtenstein gelegen ist und sie diese Einladung daher annehmen," meinte Regierungschef Hasler abschliessend.
Rückfragen: Dr. Gerlinde Manz-Christ Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 236.6180