pafl: Kunstrasenplatz Vaduz war nicht subventionsberechtigt
(ots)
Vaduz, 7. Mai (pafl) -
Die Regierung lehnte am 29. April 2003 den Antrag der Gemeinde Vaduz auf Subventionierung eines Kunstrasenplatzes ab, weil die Subventionskriterien nicht erfüllt waren. Eine Subventionierung dieses Kunstrasenplatzes mit Gesamtkosten von 3,3 Mio. Franken wäre ein Verstoss gegen die Gleichbehandlung der Gemeinden gewesen. Im Gegensatz zum Rheinparkstadion selbst hat der von der Gemeinde Vaduz geplante Kunstrasenplatz keine landesweite oder regionale Bedeutung.
In verschiedenen Stellungnahmen brachte die Gemeinde Vaduz vor, dass sie hinsichtlich Subventionierung eines Kunstrasenplatzes schlechter behandelt worden sei als die Gemeinden Eschen und Mauren. Richtig ist, dass das Land für den Sportpark Eschen-Mauren ein Hauptspielfeld und einen Trainingsplatz subventioniert hat. Es handelt sich hierbei um den Ersatz bereits früher subventionierter Spielfelder. Als Gemeinschaftsanlage von zwei Gemeinden hat das Land den Sportpark Eschen-Mauren dabei mit einem Subventionssatz von 50 Prozent gefördert, da es sich um ein Projekt von regionaler Bedeutung handelt.
Der geplante Kunstrasenplatz in Vaduz wie auch die bereits bestehenden zwei Trainingsplätze werden hingegen hauptsächlich für das Training des FC Vaduz beansprucht. Die Notwendigkeit eines strapazierfähigen Platzes wird von Landesseite fachlich nicht bestritten. Der Kunstrasenplatz in Vaduz dient jedoch nicht der Austragung von Länderspielen. Daher ist auch die Argumentation der Gemeinde Vaduz, der Kunstrasenplatz sei als Ergänzung des Rheinparkstadions von landesweitem Interesse, für die Regierung nicht nachvollziehbar. Eine nationale oder regionale Hauptnutzung dieses Kunstrasenplatzes ist im Gegensatz zum Rheinparkstadion nicht gegeben.
Die Gemeinde Vaduz erhält, wie jede andere Gemeinde, eine Pauschalsubvention. Diese Pauschalsubvention ist dafür gedacht, dass unter anderem Sportanlagen mit staatlichen Beiträgen finanziell unterstützt werden, die weder von landesweiter noch regionaler Bedeutung sind und auch keine grossen Projekte darstellen. Die Pauschalsubvention für die Gemeinde Vaduz beträgt aktuell rund 1,5 Mio. Franken pro Jahr.
Massgebend für den ablehnenden Subventionsentscheid der Regierung war die Frage, ob ein landesweites oder regionales Interesse am von der Gemeinde beantragten Trainingsplatz in Vaduz besteht oder nicht. Im Gegensatz zum Rheinparkstation selbst, in dem Länderspiele ausgetragen werden, ist ein landesweites oder regionales Interesse an einem Kunstrasenplatz in Vaduz nicht gegeben. Der Subventionsantrag der Gemeinde Vaduz wurde im Rahmen der geltenden Gesetze beurteilt und im Vergleich mit anderen Gemeinden rechtsgleich behandelt. Eine Subventionierung des Vaduzer Kunstrasenplatzes würde zu einer Ungleichbehandlung der Gemeinden führen und wäre ein Verstoss gegen das Subventionsrecht. Der Subventionsantrag der Gemeinde Vaduz musste deshalb abgelehnt werden.
Generell weist die Regierung darauf hin, dass das Land Jahr für Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Sport investiert. Im vergangenen Jahr waren dies 6,2 Mio. Franken, wovon allein 2'850'000 Franken für die Erweiterung des Schwimmbades Mühleholz an die Gemeinden Vaduz und Schaan flossen. Dies unterstreicht die Bedeutung, die dem Sport von Landesseite beigemessen wird.
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