pafl: Neufassung des Gesetzes über das Halten von Hunden in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 8. Mai (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf zur Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden genehmigt und interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 1. August 2003 unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Die in den vergangenen Jahren in Deutschland und auch in der Schweiz gehäuft aufgetretenen Angriffe von Hunden auf Personen, meistens Kinder, bei denen diese zum Teil schwer verletzt oder gar getötet wurden, veranlasste die Regierung, das Gesetz über das Halten von Hunden zu überprüfen. Dabei zeigte sich, dass bei der Haltung von Hunden und beim Vollzug in den Gemeinden Probleme bei der Durchsetzung der Bestimmungen des Gesetzes auftraten.
Dies hat die Regierung veranlasst, das Gesetz über das Halten von Hunden anzupassen. Die Abänderung des Gesetzes basiert im Wesentlichen auf vier Grundpfeilern. Dazu gehört zum einen die Einführung gesetzesspezifischer Begriffsbestimmungen mit der Umschreibung des potenziell gefährlichen Hundes und des gefährlichen Hundes. Eine zweite Säule regelt sodann die Bewilligungspflicht für diese zwei Hundekategorien und die Voraussetzungen für die Haltebewilligung sowie die Haltebedingungen. Eine weitere Neuerung bildet die Einführung des Prüfungswesens. Dabei sind die Prüfungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung, gegliedert in eine Sachkundeprüfung und in eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes, für jedermann offen. Bei erfolgreicher Absolvierung soll eine Steuerermässigung als Anreiz dienen. Die vierte Komponente bildet die Reduktion der Gemeindezuständigkeit auf die Bereiche Hundekontrolle und Steuereinhebung, wogegen der gesamte übrige Vollzug des Gesetzes neu dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen übertragen wird.
Flankierend zu diesen Eckpfeilern wird das Obligatorium der elektronischen Identifikation mit Mikrochip, die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Meldepflicht von Beissunfällen und der Beizug von Sachverständigen zur Unterstützung der zuständigen Amtsstelle in das Gesetz eingeführt.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20