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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neufassung des Gesetzes über das Halten von Hunden in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 8. Mai (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf zur
Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden genehmigt und 
interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 1. August 2003 
unterbreitet. Weitere Kreise oder Personen, die sich an der 
Vernehmlassung beteiligen wollen, können den Vernehmlassungsbericht 
bei der Regierungskanzlei beziehen.
Die in den vergangenen Jahren in Deutschland und auch in der Schweiz 
gehäuft aufgetretenen Angriffe von Hunden auf Personen, meistens 
Kinder, bei denen diese zum Teil schwer verletzt oder gar getötet 
wurden, veranlasste die Regierung, das Gesetz über das Halten von 
Hunden zu überprüfen. Dabei zeigte sich, dass bei der Haltung von 
Hunden und beim Vollzug in den Gemeinden Probleme bei der 
Durchsetzung der Bestimmungen des Gesetzes auftraten.
Dies hat die Regierung veranlasst, das Gesetz über das Halten von 
Hunden anzupassen. Die Abänderung des Gesetzes basiert im 
Wesentlichen auf vier Grundpfeilern. Dazu gehört zum einen die 
Einführung gesetzesspezifischer Begriffsbestimmungen mit der 
Umschreibung des potenziell gefährlichen Hundes und des gefährlichen 
Hundes. Eine zweite Säule regelt sodann die Bewilligungspflicht für 
diese zwei Hundekategorien und die Voraussetzungen für die 
Haltebewilligung sowie die Haltebedingungen. Eine weitere Neuerung 
bildet die Einführung des Prüfungswesens. Dabei sind die Prüfungen 
im Zusammenhang mit der Hundehaltung, gegliedert in eine 
Sachkundeprüfung und in eine Sozialverträglichkeitsprüfung des 
Hundes, für jedermann offen. Bei erfolgreicher Absolvierung soll 
eine Steuerermässigung als Anreiz dienen. Die vierte Komponente 
bildet die Reduktion der Gemeindezuständigkeit auf die Bereiche 
Hundekontrolle und Steuereinhebung, wogegen der gesamte übrige 
Vollzug des Gesetzes neu dem Amt für Lebensmittelkontrolle und 
Veterinärwesen übertragen wird.
Flankierend zu diesen Eckpfeilern wird das Obligatorium der 
elektronischen Identifikation mit Mikrochip, die Verpflichtung zum 
Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Meldepflicht von 
Beissunfällen und der Beizug von Sachverständigen zur Unterstützung 
der zuständigen Amtsstelle in das Gesetz eingeführt.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Dr. Peter Malin
Tel.: +423/236 73 20

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