pafl: Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde
(ots)Gutes Abschneiden Liechtensteins
Die EFTA-Überwachungsbehörde (European Surveillance Authority, ESA) veröffentlicht jedes Jahr einen Jahres- und Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr. Im genannten Jahresbericht wird erstens die Umsetzungsquote der ins EWR-Abkommen übernommenen Rechtsakte detailliert dargestellt und zweitens die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren festgehalten. Somit beschreibt die EFTA Überwachungsbehörde auch ihre Tätigkeiten in Bezug auf Liechtenstein.
Liechtenstein ist es auch 2002 wieder gelungen, einerseits die Interessen des Landes im EWR-Kontext - insbesondere hinsichtlich neu ins EWR-Abkommen zu übernehmende Rechtsakte - durchzusetzen und zu wahren und andererseits die Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen gut zu erfüllen. Im Jahr 2002 konnte Liechtenstein eine Umsetzungsquote von 97,2% erreichen. Das entspricht einem geringfügigen Minus von 0,4% im Vergleich zum Jahr 2001. Mit dieser Umsetzungsquote liegt Liechtenstein hinter Norwegen mit 98,6% und vor Island mit 97,0%. Diese Umsetzungsquoten bestätigen, dass die drei EWR-EFTA-Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch im Bereich der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren liegt Liechtenstein im guten Durchschnitt der EWR-Staaten.
Liechtenstein wird weiterhin seine Interessen bei der Umsetzung der Rechtsakte in das liechtensteinische Recht berücksichtigen und den sich aus den Richtlinien ergebenden Handlungsspielraum bei der Umsetzung nützen.
Kontakt:
Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
Tel.: +423/236 60 49