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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Personenbeförderungsgesetzes in der Vernehmlassung

Vaduz, 9. Juli (pafl) -

(ots)

Neuregelung der gewerbsmässigen Personenbeförderung angestrebt

In der Sitzung vom 8. Juli 2003
verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend 
die Revision des Personenbeförderungsgesetzes (PBG). Der breite 
Kreis der Vernehmlassungsadressaten ist aufgerufen, bis Ende August 
2003 Stellung zu den Änderungen des PBG zu beziehen. Mit der 
Revision des PBG wird die Neuausrichtung des öffentlichen 
Personenverkehrs abgeschlossen.
Gleichzeitig mit der Revision des Gesetzes über die Errichtung 
und Organisation der Anstalt "Liechtenstein Bus Anstalt" (LBAG) 
wurde angekündigt, dass nicht nur der organisatorische Bereich der 
öffentlichen Personenbeförderung einer Neuausrichtung zugeführt 
werde, sondern dass auch - zum Abschluss der Neukonzeptionierung - 
eine Revision des PBG von der Regierung verfolgt werde. Am 8. Juli 
verabschiedete die Regierung nun einen entsprechenden 
Vernehmlassungsbericht, welcher den betroffenen Organisationen zur 
Stellungnahme unterbreitet wird.
Neuorganisation des operativen Bereiches
Während mit der Revision des LBA-Gesetzes der institutionelle 
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Liechtenstein neu 
organisiert und strategisch ausgerichtet wurde, strebt die Revision 
des PBG die Neuregelung und Anpassung der Personenbeförderung in 
operativer Hinsicht an. Von der Revision sollen unter anderem auch 
private Unternehmer von verbesserten Rahmenbedingungen profitieren 
können. Mit der Revision des PBG sollen nicht zuletzt auch die 
Erfahrungen der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit den operativen 
Aufgaben der LBA und ihrer Subunternehmer einer dauerhaften Lösung 
zugeführt werden.
Beschränkter Gestaltungsspielraum
Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum im Zuge der Revision 
des PBG erwies sich als relativ beschränkt, zumal dieses Gesetz in 
seiner jetzt bestehenden Form in Umsetzung einschlägiger EWR- 
Bestimmungen entstand, welche teilweise unmittelbar anwendbar und 
daher im Wortlaut verbindlich sind.

Kontakt:

Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li

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