pafl: Verordnung über die Berufsausübung im Bauwesen abgeändert
(ots)
Vaduz, 6. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. August die Verordnung zum Gesetz über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten abgeändert und neu erlassen. Die abgeänderte Verordnung wird inhaltlich um zwei Schwerpunkte erweitert: Zum einen wird der Beruf des Geologen in die Liste der bewilligungspflichtigen Berufe aufgenommen, da dieser Beruf eine dem Bauwesen verwandte Tätigkeit darstellt. Zum anderen wurde der Bereich der Gutachter- und Sachverständigentätigkeit präzisiert und erweitert. Diese Tätigkeit wird vom Gewerbegesetz nicht ausreichend und abschliessend definiert. Mit der Revision der Verordnung wird nun eine entsprechende Berufsqualifikation als Voraussetzung für diese Tätigkeit eingeführt.
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