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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anpassung verschiedener Gesetze an die Verfassungsänderungen

(ots)

Vaduz, 14. August (pafl) -

Die Regierung hat den Entwurf
zur Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter, die 
Neufassung des Staatsgerichtshofgesetzes sowie die Anpassung 
verschiedener weiterer Gesetze an die abgeänderte Verfassung 
zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die bei der Volksabstimmung im März angenommenen 
Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung 
verschiedener gesetzlicher Bestimmungen erforderlich. Besonders das 
in der abgeänderten Verfassung vorgesehene neue 
Richterernennungsverfahren erfordert die Anpassung verschiedener 
Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das 
Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesetz über die allgemeine 
Landesverwaltungspflege und das Staatsgerichtshofgesetz. In Bezug 
auf das Staatsgerichtshofgesetz hat sich die Regierung für eine 
Totalrevision entschieden. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen 
der Gesetzesvorlage aus dem Jahre 1992, welche vom Landtag einhellig 
angenommen worden ist. Im Weiteren sind in Zusammenhang mit dem 
neuen Richterernennungsverfahren verschiedene gesetzliche 
Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht hier die 
Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter vor.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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