pafl: Anpassung verschiedener Gesetze an die Verfassungsänderungen
(ots)
Vaduz, 14. August (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf zur Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter, die Neufassung des Staatsgerichtshofgesetzes sowie die Anpassung verschiedener weiterer Gesetze an die abgeänderte Verfassung zuhanden des Landtags verabschiedet.
Die bei der Volksabstimmung im März angenommenen Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen erforderlich. Besonders das in der abgeänderten Verfassung vorgesehene neue Richterernennungsverfahren erfordert die Anpassung verschiedener Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege und das Staatsgerichtshofgesetz. In Bezug auf das Staatsgerichtshofgesetz hat sich die Regierung für eine Totalrevision entschieden. Der Entwurf entspricht im Wesentlichen der Gesetzesvorlage aus dem Jahre 1992, welche vom Landtag einhellig angenommen worden ist. Im Weiteren sind in Zusammenhang mit dem neuen Richterernennungsverfahren verschiedene gesetzliche Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht hier die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter vor.
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