pafl: Finanzplatz Liechtenstein auf richtigem Weg Positiver Schlussbericht des Internationalen Währungsfonds (IWF)
(ots)
Vaduz, 12. September 2003 (pafl) -
Der am 11. September 2003 veröffentlichte Abschlussbericht des Internationalen Währungsfonds (IWF) stellt dem Finanzplatz Liechtenstein insgesamt ein sehr erfreuliches Zeugnis aus. Neben der positiven Beurteilung der Finanzmarktregulierung spricht der Bericht einzelne Empfehlungen aus, identifiziert Optimierungspotential und unterbreitet konkrete Vorschläge, wie dieses in Anlehnung an internationale Standards verwirklicht werden kann.
"Dieses Resultat ist äusserst ermutigend, da es uns zeigt, dass wir den richtigen Weg eingeschlagen haben und unsere Massnahmen in diesem Bereich bereits Wirkung gezeigt haben", sagte Regierungschef Otmar Hasler heute.
Die wichtigsten positiven Erkenntnisse des IWF sind:
Qualitativ hoch stehende und moderne Gesetzgebung
Liechtenstein verfügt in jedem geprüften Bereich über eine qualitativ hoch stehende und moderne Gesetzgebung, welche damit eine ausgezeichnete Grundlage für eine wirksame und effektive Aufsichtstätigkeit darstellt. Diese Feststellung ist für den Finanzplatz ausserordentlich wertvoll, da sie bestätigt, dass Liechtenstein seine Hausaufgaben in den letzten Jahren gemacht hat.
"High level of compliance" bei der Bekämpfung der Geldwäscherei
Im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Finanzierung des Terrorismus wird im Bericht generell ein "high level of compliance" mit internationalen Standards festgestellt. Es wird insbesondere auch gewürdigt, dass die zuständigen Behörden in den letzten Jahren neu strukturiert und massiv verstärkt wurden, sodass in diesem Bereich wesentlich an Substanz und Schlagkraft gewonnen werden konnte. Damit erfährt Liechtenstein erwartungsgemäss eine nochmalige internationale Anerkennung seiner erfolgreichen Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Finanzierung des Terrorismus, wie dies bereits die FATF und der PC-R-EV (Untergruppe des Europarates, die heute "Moneyval" heisst) getan haben.
Schaffung einer unabhängigen und integrierten Aufsichtsbehörde
Die geplante Schaffung einer von der Regierung unabhängigen und integrierten Aufsichtsbehörde wird als weiterer Schritt zur Stärkung der Aufsicht sehr begrüsst. In dieser Aufsichtsbehörde sollen die gegenwärtigen Funktionen des Amtes für Finanzdienstleistungen, der Versicherungsaufsicht des Amtes für Volkswirtschaft und der Stabsstelle für Sorgfaltspflichten vereint werden.
Amtshilfe
Der IMF bestätigt, dass die Gewährung von Amtshilfe an ausländische Aufsichtsbehörden gestützt auf neuere Rechtsprechung in Liechtenstein den EU-Anforderungen entspricht. Im Rahmen eines formalen Verfahrens und unter strengen Voraussetzungen können auch kundenspezifische Daten übermittelt werden. Die wichtigsten Empfehlungen des IWF sind:
Personelle Ressourcen
Der gewichtigste Kritikpunkt des IWF ist die personelle Unterdotierung der Bankenaufsicht, der Aufsicht über Investmentunternehmen und der Versicherungsaufsicht. In den vergangenen Jahren musste jedoch zunächst primär eine Stärkung der für die Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der Finanzierung des Terrorismus zuständigen Behörden vorgenommen werden. In einem zweiten Schritt werden nun auch die übrigen für die Beaufsichtigung des Finanzmarktes zuständigen Behörden verstärkt. Der Bereich der Bankenaufsicht wurde bereits mit zwei zusätzlichen Stellen ausgestattet. Die Regierung wird ihr Möglichstes tun, um auch die Aufsicht über Investmentunternehmen und die Versicherungsaufsicht angemessen zu verstärken.
Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden
Aufgrund der heute bestehenden Oberaufsicht der Regierung zieht der IMF den Schluss, dass es den Aufsichtsbehörden an Unabhängigkeit mangelt. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, dass die Aufsichtsbehörden die Befugnis erhalten sollten, direkt Lizenzen zu erteilen und zu entziehen sowie direkt Sanktionen gegen regulierte Institutionen zu verhängen.
Diesen Empfehlungen soll mit der Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde Rechnung getragen werden. Der Prozess zur Schaffung einer solchen Aufsichtsbehörde läuft bereits auf Hochtouren, mit dem Ziel, dass die neue Aufsichtsbehörde mit Beginn des Jahres 2005 ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Vermögensverwalter
Es wird bemängelt, dass Vermögensverwalter mit allgemeiner Treuhänderlizenz ohne angemessene Aufsicht arbeiten. Aus diesem Grund regt der IMF an, eine eigene Lizenz für Vermögensverwalter zu schaffen und sie der Aufsicht des Amtes für Finanzdienstleistungen zu unterstellen.
Es werden derzeit bereits Möglichkeiten evaluiert, wie dieser Empfehlung am besten nachgelebt werden kann.
Bei einem Assessment-Verfahren wird im wesentlichen die Einhaltung
- der Baseler Grundsätze für wirksame Bankenaufsicht, - der Versicherungsaufsichts-Grundsätze der International Association of Insurance Supervisors (IAIS), - der Ziele und Grundsätze der Wertpapieraufsicht der International Organization of Securities Commission (IOSCO), und - der 40 + 8 Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus der Financial Action Task Force (FATF) überprüft.
Der Internationale Währungsfonds hat sich der Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich Währungspolitik verschrieben. Vor diesem Hintergrund führt der IWF regelmässig Untersuchungen durch, die Schwachstellen aufdecken sollen, welche die Stabilität der internationalen Finanzsysteme gefährden könnten. Für Finanzplätze wie Liechtenstein sieht der IWF ein Assessment- Verfahren vor. In den letzten Jahren haben zahlreiche andere Finanzplätze ein gleiches oder ähnliches Verfahren durchlaufen.
"Für die Regierung war es wichtig, mit der Teilnahme am Assessment- Verfahren des IWF die Ernsthaftigkeit ihrer Bemühungen um einen gut regulierten und überwachten Finanzplatz zu untermauern. Von den Ergebnissen dieser Prüfung erhofften wir uns einerseits die Möglichkeit, gestützt auf die Untersuchungen von externen Experten unsere Stellung im internationalen Vergleich bestimmen zu können, und andererseits Unterstützung bei der Identifizierung von Verbesserungspotential zu erhalten. Damit sollte das Assessment- Verfahren der Optimierung der Qualität des Finanzplatzes bzw. der Qualitätssicherung in der Regulierung und Aufsicht dienen. Dieses Ziel haben wir erreicht und wir können stolz darauf sein", erklärte Regierungschef Otmar Hasler abschliessend.
Der vollständige Bericht ist unter www.liechtenstein.li/staat/finanzplatz/news abrufbar.
Rückfragen: Dr. Stephan Ochsner Stabsstelle für Sorgfaltspflichten Tel. +423 236 62 35