pafl: Revision der Energieverordnung
(ots)
Vaduz, 24. September (pafl) -
Mit Blick auf die grundsätzliche staatspolitische Verpflichtung zu einer nachhaltigen Entwicklung und mit Blick auf die völkerrechtliche Verpflichtung nach dem Umweltschutz- und Klimaabkommen hat die Regierung die Energieverordnung neu gefasst.
Die Energieverordnung stützt sich auf die Bestimmungen des Baugesetzes, besonders auf die bautechnischen Anforderungen. Die gesetzliche Verpflichtung zur sparsamen und rationellen Verwendung der Energie erfordert detaillierte Ausführungsvorschriften. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte zeigen einerseits eine grosse Akzeptanz der bisherigen Vorschriften im Planungs- und Baugewerbe. Andererseits zeigen die Erfahrungen aber auch, dass insbesondere im Bereich der Wärmedämmung ein erhebliches und wirtschaftliches Einsparpotential besteht und dass vor allem für die in grossen Dienstleistungsbetrieben vielfach unentbehrliche Klimatisierung ergänzende Bestimmungen notwendig sind. Mit neu geschaffenen ergänzenden Bestimmungen wird nicht nur eine Erleichterung für Bauherren und Planende geschaffen, sondern auch mehr Rechtssicherheit geboten.
Bei der Annahme einer Bauvolumenentwicklung analog dem Durchschnitt der letzten 20 Jahre rechnet die Regierung aufgrund der überarbeiteten Energieverordnung mit einer Energieeinsparung von 20 Prozent oder 320'000 Liter Heizöläquivalente pro Jahr. Dies entspricht dem jährlichen Energiebedarf von ca. 300 Einfamilienhäusern. Bezogen auf die kommenden 20 Jahre würde das eine Einsparung von rund 80 Mio. Liter Heizöläquivalente bedeuten.
Die Revision der Energieverordnung orientiert sich im Grundsatz an den energierechtlichen Vorschriften der Schweiz und vor allem an jenen der Kantone St. Gallen und Zürich. Die Regierung rechnet mit geringen baulichen Konsequenzen. Diese liegen bei einem traditionellen Einfamilienhaus zwischen 5'000 und 10'000 Franken. Die höheren Baukosten sollten nach durchschnittlich 12 bis 15 Jahren durch geringere Energiekosten ausgeglichen werden können. Gesamthaft entspricht die Energieverordnung in ihrer überarbeiteten Form auch einer Forderung im künftigen Energiekonzept der Regierung, wie es gegenwärtig von der Energiekommission beraten und nächstens verabschiedet wird.
Kontakt:
Hochbauamt, Walter Walch
Tel.: +423/236 62 60