pafl: Neues Gesetz zum Reisendengewerbe
(ots)
Vaduz, 24. September (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Reisendengewerbe war bis anhin über den Zollvertrag geregelt. Nachdem in der Schweiz ein neues Reisendengewerbegesetz in Kraft ist, muss dieses aus den Anlagen zum Zollvertrag entfernt werden. Diese neue Ausgangssituation hat zur Folge, dass Liechtenstein ein eigenständiges Recht für den Bereich des Reisendengewerbes schaffen muss.
Der Gesetzesvorschlag orientiert sich grundsätzlich am schweizerischen Bundesgesetz über das Reisendengewerbe und verfolgt den dort verankerten liberalen Ansatz. Allerdings trägt die Gesetzesvorlage den liechtensteinischen Verhältnissen Rechnung.
Folgende Änderungen stehen im Vordergrund:
- Es findet im Hinblick auf die liechtensteinische Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum eine Liberalisierung statt.
- Analog zur schweizerischen Vorlage wird die Ausweispflicht für Grossreisende abgeschafft.
- Es soll nur noch dann eine Bewilligung notwendig sein, wenn der Händler in einem privaten Umfeld in direkten Kontakt mit dem Endkonsumenten tritt, wobei es entscheidend ist, dass der Verkäufer unaufgefordert an den Konsumenten herantritt. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein Leumundszeugnis (aktuelle Strafregisterbescheinigung) und ein gültiges Reisedokument.
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Karin Zech
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