pafl: Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung
(ots)
Vaduz, 29. September (pafl) -
Die Regierung schlägt die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Schulgesetz vor, nach welcher sich die Gemeinden an den Kosten der Sonderschulung von Kindern bis zum Eintritt in die Sekundarstufe I beteiligen sollen.
Bisher leisteten die Gemeinden an die separierte Sonderschulung keine Beiträge. Demgegenüber leisteten die Gemeinden bei integrierten Sonderschulungen dieselben Beiträge wie bei der Regelschulung, auch wenn zusätzliche Personalaufwendungen angefallen sind. Die Beteiligung der Gemeinden soll sich auf sämtliche laufenden Kosten der Sonderschulung, gleichgültig ob sie integriert in der Regelschule oder aber separiert innerhalb einer Sonderschule erfolgt, erstrecken. Zwischen integrierter und separierter Sonderschulung soll es keine ungleiche Kostenbeteiligung geben.
Zu den Sonderschulungskosten gehören auch die Kosten für zusätzlich notwendige pädagogisch-therapeutische Massnahmen. Die Beteiligung soll zu einem Satz von 50 Prozent der nach Abzug der Beiträge der Invalidenversicherung (Beiträge an das Schulgeld, an Unterkunft und Verpflegung sowie an die pädagogisch-therapeutischen Massnahmen) verbleibenden Kosten erfolgen. Damit vermieden werden kann, dass in einem konkreten schwerwiegenden Fall eine einzelne Gemeinde finanziell überfordert wird, soll die Beteiligung der Gemeinden nicht bezogen auf den individuellen Fall, sondern pauschal nach Einwohnerzahl geschlüsselt erfolgen.
Kontakt:
Wendula Matt
Tel.: +423/236 60 23
wendula.matt@mr.llv.li