pafl: Verschiedene neue Bestimmungen zur Jagd
(ots)
Vaduz, 1. Oktober (pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. September 2003 verschiedene Beschlüsse zur Thematik Jagd bzw. Wald - Wild gefasst. Einerseits wurde die Verordnung über die Hege des Wildes, die Abschussplanung, -durchführung und -kontrolle sowie die Kostenregelung von Massnahmen der Wildschadenverhütung (Hegeverordnung) genehmigt. Andererseits wurden die Weichen für die nächste Jagdpachtperiode bzw. Jagdverpachtung gestellt und für die Neuverpachtung der Jagdreviere die Ausrufpreise festgelegt.
Hegeverordnung und Jagdpachtperiode 2004-2012
In der Hegeverordnung finden sich vor allem Bestimmungen zur Abschussplanung, -durchführung und -kontrolle beim Schalenwild und die Kostenregelung für Massnahmen der Wildschadenverhütung. Zudem sind Massnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Lebensraumes wildlebender Tiere und Bestimmungen betreffend die Jagdaufseher enthalten.
Die Regierung hat in Bezug auf Jagdgebiete und Jagdausübung beschlossen, dass sich die Pachtdauer auf die Periode 2004 - 2012 erstreckt und gleichzeitig die Jagdreviere bestimmt. Diese blieben flächenmässig unverändert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Ausrufpreise (Jagdwert) für die Jagdpachtperiode 2004-2012 bzw. die Jagdrevierflächen bestimmt. Gemäss Jagdgesetz teilt die Regierung den Gemeinden und Alpgenossenschaften spätestens sechs Monate vor einer Jagdpachtperiode die Ausrufpreise mit. Ferner wurden die Höhe der Jagdabgabe und die Verwendung des Jagdpachterträgnisses festgelegt.
Umsetzung im Rahmen der Wald-Wild-Strategie 2000
Den oben genannten Beschlüssen gingen intensive Beratungen zwischen dem Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft, dem Amt für Wald, Natur und Landschaft, den Gemeinden, den Alpgenossenschaften, dem Jagdbeirat und der liechtensteinischen Jägerschaft voraus. Das Ressort befasste sich seit geraumer Zeit mit der anstehenden Jagdverpachtung und in diesem Zusammenhang mit dem Themenkomplex Schutz wildlebender Tiere, Ruhezonen, Wildhege und Reviereinteilung. Auf Grundlage des Expertenberichts "Gutachten zur praktischen Lösung des Wald-Wild-Problems im Fürstentum Liechtenstein" aus dem Jahr 2000 hat die Regierung 15 konkrete Durchführungsprojekte zu dessen schrittweiser Umsetzung im Rahmen der Wald-Wild-Strategie 2000 beschlossen. Mit der neuen Verordnung über die Hege des Wildes sowie die Abschussplanung, Abschussdurchführung und Abschusskontrolle sowie die Kostenregelung von Massnahmen der Wildschadenverhütung wird eine wesentliche rechtliche Rahmenbedingung sowohl bezüglich der sachlichen als auch der organisatorischen, personellen und finanziellen Fragen umfassend und wegweisend festgelegt.
Revision des Jagdgesetzes
Anlässlich der Beratungen kam mehrmals zum Ausdruck, dass das geltende Jagdgesetz aus dem Jahr 1962 in verschiedener Hinsicht nicht mehr zeitgemäss ist. So war eine aufgrund der gewandelten Siedlungsstruktur des Talraums gebotene umfassende Änderung der Einteilung der Jagdreviere aufgrund des geltenden Rechts nicht möglich. Auch wurde festgestellt, dass für den Erlass einer Verordnung für Ruhezonen für Wildtiere sowie vorgängig zur Regelung der Jagdaufsicht und der Naturwacht auf Landesebene die Abänderung des Jagdgesetzes abzuwarten bzw. notwendig ist. Daher wurde das Amt für Wald, Natur und Landschaft von der Regierung mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu einer Revision des Jagdgesetzes und der dazugehörigen Verordnung samt Vernehmlassungsbericht beauftragt. Damit soll für die vorgenannten Projekte die notwendige gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Gleichzeitig mit der Erarbeitung eines Entwurfs zu einer Revision des Jagdgesetzes und der dazugehörigen Verordnung wurde das Amt für Wald, Natur und Landschaft beauftragt, der Regierung ein Konzept und sofern notwendig eine Verordnung über die Organisation bei der Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben im Bereich Wald-Wild, Naturschutz und den weiteren tangierten Bereichen vorzulegen.
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