pafl: Unterzeichnung des EWR-Erweiterungsabkommens verschoben
(ots)
Vaduz, 14. Oktober (pafl) -
Liechtenstein, als EWR-Vertragsstaat, kann das EWR-Erweiterungsabkommen in seiner jetzigen Form nicht unterzeichnen. Liechtenstein hatte im Zusammenhang mit dem EWR- Erweiterungsabkommen eine allgemeine Erklärung abgegeben, in der die Erwartung zum Ausdruck gebracht wird, dass alle Vertragsparteien Liechtenstein als einen seit langem bestehenden und anerkannten Staat respektieren, der im Ersten und Zweiten Weltkrieg neutral war. Alle Vertragsparteien ausser der Tschechischen und der Slowakischen Republik haben diese Erklärung akzeptiert. Die beiden genannten Staaten haben dagegen einen Vorbehalt angebracht, der die Respektierung Liechtensteins als souveräner Staat in Frage stellt.
Diese Vorgehensweise steht jedoch im Widerspruch zu Geist und Präambel des EWR-Abkommens, das vom Prinzip der Gleichheit souveräner Staaten ausgeht. Die Funktionsfähigkeit des EWR als ein integrierter Wirtschaftsraum setzt voraus, dass sich die Staaten nicht nur wechselseitig als souverän anerkennen, sondern auch bereit sind, diese Anerkennung entsprechend umzusetzen.
Mit der Weigerung der Tschechischen und der Slowakischen Republik, das Fürstentum Liechtenstein als einen bereits seit langem souveränen Staat zu respektieren, setzt sich die seit 1945 begonnene Nichtanerkennungspolitik der Tschechoslowakei und ihrer Nachfolgestaaten, der Tschechischen und der Slowakischen Republik fort. Nachdem die Tschechoslowakei noch im Jahr 1938 das Fürstentum Liechtenstein anerkannt hatte, nahm sie hiervon im Jahr 1945 Abstand und verfolgte bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1992 eine konsequente Nichtanerkennungspolitik. Diese wurde und wird von der Tschechischen und der Slowakischen Republik bis heute fortgesetzt. Dies ist für Liechtenstein nicht akzeptabel. Die Regierung Liechtensteins sieht daher im jetzigen Zeitpunkt von einer Unterzeichnung ab, hegt jedoch die Hoffnung, dass in absehbarer Zeit eine Lösung gefunden werden kann, die die Anerkennung der Tschechischen und der Slowakischen Republik durch das Fürstentum Liechtenstein einerseits und die Respektierung des Fürstentums Liechtenstein durch die Tschechische und Slowakische Republik andererseits einschliesst. In diesem Fall könnte das EWR-Erweiterungsabkommen auch von Liechtenstein unterzeichnet werden.