pafl: Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung
(ots)
Vaduz, 31. Oktober 2003 (pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2003 die Vernehmlassungsentwürfe zu einem Gesetz und einer Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISG und NISV) genehmigt. Das Gesetz und die Verordnung, die sich an den Schweizerischen Regelungen orientieren, enthalten Bestimmungen für Quellen elektromagnetischer Felder. Besonders grosse Aufmerksamkeit wird dem Schutz von Mensch und Umwelt und dem Interessensausgleich der Zielgruppen Bevölkerung, Betreiber und Behörden geschenkt. Zentral in diesem Zusammenhang ist die Festlegung der Grenzwerte, insbesondere im Bereich Mobilfunk.
Mit einem Postulat wurde die Regierung im Juni 2000 aufgefordert, die gesetzliche Festlegung von Immissionsgrenzwerten von elektromagnetischer Strahlung zu prüfen und dem Landtag gegebenenfalls einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. In der Folge beauftragte die Regierung eine Arbeitsgruppe, eine Gesetz und eine Verordnung zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung zu erarbeiten. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe legte die Regierung grossen Wert darauf, dass alle Interessensgruppierungen vertreten waren. Damit wurde gewährleistet, dass alle Meinungen in geeigneter Form direkten Eingang in die Beratungen und Diskussionen zu den Entwürfen fanden. Als Ergebnis dieser offenen und umfassenden Auseinandersetzung mit dem Thema steht ein Gesetzes- bzw. Verordnungsentwurf, der im Sinne eines auf Konsens beruhenden Kompromisses von allen Seiten getragen wird.
An erster Stelle stand die Frage, ob und wenn ja, ab welchem Niveau die Einwirkung von elektromagnetischer Strahlung die Gesundheit beeinträchtigt. Diese Frage kann heute wissenschaftlich noch nicht eindeutig beantwortet werden. Es existieren Verdachtsmomente bezüglich einer gesteigerten Elektrosensitivität und der Schädlichkeit von elektromagnetischer Strahlung für die Gesundheit. Diese Erkenntnisse finden im Gesetz und in der Verordnung angemessene Berücksichtigung. Der Entwurf sieht die Beibehaltung der bisher gültigen Grenzwerte vor, wie sie auch in der Schweiz gelten. Damit wird dem Vorsorgeprinzip entsprochen. Zudem mussten die zu beachtenden rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sichtbar gemacht werden, um hiernach den Handlungsspielraum bestimmen zu können.
Zusammengefasst ist zu sagen, dass insbesondere im Bereich Mobilfunk das internationale rechtliche Umfeld, zwischenstaatliche Abkommen und die technische Machbarkeit bei der Kleinheit Liechtensteins eine massgebliche Senkung der heutigen Grenzwerte nicht zulassen. Ansonsten wären in letzter Konsequenz in Liechtenstein der Betrieb eines eigenständigen Mobilfunknetzes und somit die Aufrechterhaltung einer eigenständigen Telekommunikationspolitik nicht mehr möglich. In der Gesetzes- und der Verordnungsvorlage schlägt die Regierung deshalb dieselben Grenzwerte vor, wie sie in der Schweiz gelten. Eine weitere Senkung wäre nur im internationalen Rahmen und aufgrund einer international abgestimmten Änderung der technischen Standards im Telekommunikationssektor möglich.
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