pafl: Ausnahmeregelung für Alpungskostenbeiträge
(ots)
Vaduz, 4. November (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. November 2003 beschlossen, der Gemeinde Balzers die Alpungskostenbeiträge für das Jahr 2003 nicht herabzusetzen. Dies obwohl die übliche Sömmerungsdauer von mindestens 80 Tagen auf der Alpe Lida sowie auf der Balzner und Mälsner Allmeind nicht erreicht wurde.
Die Kuhherde der Alpe Lida musste wegen Futtermangels auf Grund der langen Trockenheit bereits am 19. Juli 2003, nach nur 50 Tagen Alpzeit, abfahren. Für die Beitragsberechtigung der Alpungskostenbeiträge sind jedoch 80 Sömmerungstage notwendig.
Die Regierung will mit dieser Ausnahmebewilligung und der Auszahlung der vollen Alpungskostenbeiträge den finanziellen Druck, der nach dem extrem trockenen Sommer auf den Landwirten liegt, nach Möglichkeit lindern.
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