pafl: Abänderung der Verfassung - Regierung verabschiedet Stellungnahme
(ots)
Vaduz, 5. November (pafl) -
In der Septembersitzung des Landtags wurde die Gesetzesvorlage zur Anpassung von verschiedenen Gesetzen an die Abänderung der Verfassung in erster Lesung beraten. Sowohl in der Eintretensdebatte wie auch bei der ersten Lesung der einzelnen Artikel sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Die Regierung hat diese Fragen, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, in einer zuhanden des Landtags verabschiedeten Stellungnahme beantwortet.
Die bei der Volksabstimmung angenommenen Verfassungsänderungen machen die Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen bzw. die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter erforderlich.
Insbesondere erfordert das in der abgeänderten Verfassung vorgesehene neue Richterernennungsverfahren die Anpassung verschiedener Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltungspflege und das Staatsgerichtshofgesetz. In Bezug auf das Staatsgerichtshofgesetz hat sich die Regierung für eine Totalrevision entschieden. In Zusammenhang mit dem neuen Richterernennungsverfahren sind verschiedene gesetzliche Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht hier die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter vor.
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Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
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