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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung der Verfassung - Regierung verabschiedet Stellungnahme

(ots)

Vaduz, 5. November (pafl) -

In der Septembersitzung des
Landtags wurde die Gesetzesvorlage zur Anpassung von verschiedenen 
Gesetzen an die Abänderung der Verfassung in erster Lesung beraten. 
Sowohl in der Eintretensdebatte wie auch bei der ersten Lesung der 
einzelnen Artikel sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Die 
Regierung hat diese Fragen, sofern dies nicht schon anlässlich der 
ersten Lesung geschehen ist, in einer zuhanden des Landtags 
verabschiedeten Stellungnahme beantwortet.
Die bei der Volksabstimmung angenommenen Verfassungsänderungen 
machen die Anpassung und Abänderung verschiedener gesetzlicher 
Bestimmungen bzw. die Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung 
der Richter erforderlich.
Insbesondere erfordert das in der abgeänderten Verfassung 
vorgesehene neue Richterernennungsverfahren die Anpassung 
verschiedener Gesetze. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang auch 
das Gerichtsorganisationsgesetz, das Gesetz über die allgemeine 
Landesverwaltungspflege und das Staatsgerichtshofgesetz. In Bezug 
auf das Staatsgerichtshofgesetz hat sich die Regierung für eine 
Totalrevision entschieden. In Zusammenhang mit dem neuen 
Richterernennungsverfahren sind verschiedene gesetzliche 
Ausführungsbestimmungen notwendig. Die Regierung sieht hier die 
Schaffung eines Gesetzes über die Bestellung der Richter vor.

Kontakt:

Regierungssekretär
Norbert Hemmerle
Tel.: +423/236 60 06

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