pafl: Mehr Eigenverantwortung im privaten Bereich
(ots)Subventionierung der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung soll aufgehoben werden
Um das gut ausgebaute Sozialsystem auch in Zukunft aufrechterhalten zu können, muss nach Auffassung der Regierung die Eigenverantwortung im privaten Bereich stärker verankert werden. Zu diesem Zweck will die Regierung staatliche Leistungen, wie beispielsweise den Landesbeitrag an die Prämien der Nichtberufsunfallversicherung (NBU), welche für alle Arbeitnehmer und damit auch für die sehr gut Verdienenden gewährt werden, hinterfragen und allenfalls abschaffen. Solche staatlichen Leistungen nach dem Giesskannenprinzip untergraben die Eigenverantwortung und fordern oder überfordern den staatlichen Haushalt immer stärker.
Der sich im laufenden Haushalt öffnenden Schere zwischen Aufwand und Ertrag muss durch Gegenmassnahmen entgegengewirkt werden. Nach Auffassung der Regierung kann eine nachhaltige Aufwandreduktion zum überwiegenden Teil nur durch eine gezielte und sozialverträgliche Korrektur der Beitragsleistungen auf dem Gesetzesweg erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Subventionierung der Prämien der Nichtberufsunfallversicherung aufgehoben werden.
Das Land subventioniert die NBU-Prämie der Arbeitnehmer zu einem Drittel. Neu soll diese Subventionsleistung aufgehoben werden, sodass die erwerbstätigen Personen inskünftig - wie in der Schweiz - die ganze NBU-Prämie übernehmen müssen.
Aufgrund des Prämientarifes 2004 in der obligatorischen Unfallversicherung im Fürstentum Liechtenstein (OUFL), welcher eine massive Prämienreduktion in allen Zweigen vorsieht, wird sich die NBU-Prämie der Arbeitnehmer auch bei Abschaffung des Landesbeitrags auf den 1. Januar 2004 nur geringfügig ändern. Der Arbeitnehmer wird neu eine NBU-Prämie von 12.8 Promille der versicherten Lohnsumme gegenüber heute 11.84 Promille übernehmen müssen. Bei einer versicherten Lohnsumme von 50'000 Franken im Jahr macht dies eine monatliche Mehrbelastung für den Arbeitnehmer von 4.20 Franken aus, bei einer Lohnsumme von 70'000 Franken im Jahr eine solche von 6 Franken im Monat. Dies stellt nach Auffassung der Regierung eine geringfügige und daher zumutbare Mehrbelastung dar.
Die Abschaffung des Landesbeitrages an die Prämien der NBU dient somit primär der langfristigen Sicherung der Sozialversicherungssysteme. Aufgrund des gleichzeitig auf den 1 Januar 2004 neu festgelegten Tarifs der obligatorischen Unfallversicherung im Fürstentum Liechtenstein wird diese Massnahme für die versicherten Arbeitnehmer zu einer kaum spürbaren finanziellen Mehrbelastung führen. Die Aufhebung des Landesbeitrages an die NBU-Prämie stellt auch eine gezielte und sozialverträgliche Massnahme zur langfristigen Gesunderhaltung des Staatshaushaltes dar, womit auch die Eigenverantwortung der versicherten Arbeitnehmer gestärkt werden soll. Dies ist hauptsächlich im Hinblick auf die starke Zunahme der Anzahl Nichtberufsunfälle aufgrund des geänderten Freizeitverhaltens angezeigt.
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