pafl: Umsetzung der Agrarpolitik 2007
(ots)
Vaduz, 3. Dezember (pafl) -
Die Regierung hat beschlossen, Gesetze und Verordnungen wo notwendig an die vom schweizerischen Bundesrat beschlossenen Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der Agrarpolitik 2007 anzupassen. Im Verordnungspaket 2007 sind Ausführungsbestimmungen zum Landwirtschaftsgesetz, zum Tierseuchengesetz und zum Tierschutzgesetz sowie zum Bodenrecht und zum Pachtrecht enthalten, die in der Schweiz am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Dieses Verordnungspaket 2007 umfasst insgesamt 42 Verordnungen. Mit den neuen Ausführungsbestimmungen soll auch der administrative Aufwand der Landwirtschafts- und anderer KMU-Betriebe in verschiedenen Bereichen verringert werden.
Ziel der Agrarpolitik 2007 ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft unter Wahrung der Nachhaltigkeit und Multifunktionalität zu verbessern. Mit dem Ausstieg aus der Milchkontingentierung und der Flexibilisierung des Milchmarktes sowie mit der Einführung der Versteigerung der Zollkontingente "Schlachtvieh und Fleisch" wird der unternehmerische Handlungsspielraum der Landwirtschaftsbetriebe und ihrer Marktpartner erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit gesteigert.
Liechtenstein muss ein Regelungsgefälle im Vergleich mit der Schweiz verhindern, um die Konkurrenzfähigkeit seiner Landwirtschaft zu erhalten und die Gleichstellung der inländischen Landwirte mit ihren schweizerischen Kollegen zu gewährleisten. Daher hat die Regierung das Landwirtschaftsamt beauftragt, die notwendigen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen gemäss dem Diskussionspapier "AP2007 - Auswirkungen/Handlungsbedarf in Liechtenstein" vorzubereiten.
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