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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Neufassung des Baugesetzes

(ots)

Vaduz, 4. Dezember (pafl) -

Liechtensteins Baugesetz
datiert aus dem Jahre 1947. Trotz verschiedentlicher Revisionen kann 
dieses Gesetz heutigen und zukunftsgerichteten Anforderungen des 
Bauwesens und der Siedlungsentwicklung nicht mehr entsprechen. Die 
Regierung hat daher zusammen mit Vertreter der Gemeinden, der 
Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung und der 
Bauwirtschaft ein neues Baugesetz ausgearbeitet, das nun in die 
Vernehmlassung gehen soll. Zentraler Inhalt ist:
  • Die baurechtlichen Vorschriften werden vereinfacht. Bewilligungspflichtig sind nur jene Bauten, Anlagen und Massnahmen, die im öffentlichen Interesse begleitet und kontrolliert werden müssen.
  • Eine Reihe von bislang bewilligungspflichtigen Massnahmen wird neu der Anzeigepflicht unterworfen. Dies bedeutet eine wesentliche Vereinfachung für die Bauwirtschaft und die Behörden, stellt aber dennoch die interdisziplinäre Koordination sicher.
  • Neu ist die Aufhebung der dualen Baubewilligungskompetenz von Gemeinderat und Hochbauamt. Künftig soll gemäss Vernehmlassungsbericht und vorangegangener Vernehmlassung ausschliesslich das Hochbauamt die zentrale Baubehörde sein. Für diese Neuordnung hat sich die überwiegende Mehrheit der Gemeinderäte und der anderen in die Vernehmlassung einbezogenen Stellen ausgesprochen. Die Baubehörde koordiniert die verschiedenen Amtsstellen und Verfahren und zieht hierbei auch die Gemeinden ein. Fristen zur Behandlung und Beurteilung fördern Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit.
  • Die zentralen Bestimmungen bezüglich der Ortsplanung werden vom bisherigen Recht übernommen. Gewünschte Verbesserungen der Planungsinstrumente werden angenommen. Der verfassungsmässige Auftrag zur Landesplanung wird gesetzlich verankert.
Die Regierung ist überzeugt, dass dieses Gesetz grosse Vorteile für 
die Bauwirtschaft bringt und durch die Straffung des baurechtlichen 
Verfahrens einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und 
Rechtsstaatlichkeit bringt. Bei Wahrung der öffentlichen Interessen 
wird vor allem die Bauwirtschaft und damit gesamthaft das Gemeinwohl 
profitieren können.

Kontakt:

Norman Hoop
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 20

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