pafl: Beitritt zum Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze
(ots)
Vaduz, 14. Januar (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen von Tampere über die Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln für Katastrophenschutz und Katastrophenhilfeeinsätze vom 18. Juni 1998.
Das Übereinkommen enthält die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Koordination beim Einsatz von Telekommunikationsmitteln der Vertragsstaaten wie auch der international tätigen humanitären Organisationen in den Bereichen Katastrophenschutz und Katastrophenhilfe. Es fördert die zeitgerechte und effiziente Bereitstellung von Telekommunikationsmitteln im Rahmen humanitärer Operationen, indem es die üblichen Durchführungshindernisse bei grenzüberschreitenden Operationen einschränkt, die nicht kommerziellen Bereitsteller von Telekommunikationsmitteln schützt und gleichzeitig die Interessen des Staates, der Hilfe empfängt, garantiert. Bei humanitären Krisen sowie Naturkatastrophen soll die internationale Helfergemeinschaft den Einsatz ihrer Satellitentelefone und Funkstationen künftig besser koordinieren und ohne administrative Hindernisse einsetzen.
Das Übereinkommen von Tampere ist das erste Übereinkommen dieser Art, das grundsätzlich allen in einer humanitären Operation eingesetzten Personen Privilegien und Immunität gewährt. Der Einsatzstaat kann gemäss Übereinkommen die Zulassung von bestimmten Personengruppen verbieten bzw. die Gewährung von Privilegien und Immunitäten an bestimmte Personengruppen von sich aus ausschliessen.
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Christine Stehrenberger
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