pafl: Erhöhter Datenschutz
(ots)
Vaduz, 29. Januar (pafl) -
Die Regierung hat den Bericht und Antrag über das Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten zuhanden des Landtages verabschiedet. Mit diesem Europaratsübereinkommen werden die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Rechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens bzw. der Meinungsäusserungsfreiheit in Bezug auf die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten konkretisiert.
Das Übereinkommen gilt für alle automatischen Datensammlungen sowie für die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten im öffentlichen und privaten Bereich, soweit es sich um Daten über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen handelt. Es legt die Grundsätze des Datenschutzes fest, welche die Mitgliedstaaten in ihren innerstaatlichen Gesetzgebungen umsetzen müssen, und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Staaten bei der Umsetzung des Übereinkommens sowie den Beistand, den ein Mitgliedstaat betroffenen Personen mit Wohnsitz im Ausland leisten muss.
Seit dem In-Kraft-Treten des Datenschutzgesetzes am 1. August 2002, mit dem die Datenschutzrichtlinie der EU umgesetzt wurde, entspricht das liechtensteinische Recht den Anforderungen des Übereinkommens. Durch die Ratifikation des Übereinkommens kann erreicht werden, dass sich der räumliche Schutzbereich auch auf Nicht-EU-Staaten erstreckt.
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