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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Eine integrierte und unabhängige Finanzmarktaufsicht für Liechtenstein

Vaduz, 11. Februar (pafl) -

(ots)

Regierung verabschiedet Bericht und Antrag für die Errichtung einer Aufsichtsbehörde

Die Regierung hat in ihrer Sitzung
vom 10. Februar 2004 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines 
Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht genehmigt. Der Landtag wird 
sich voraussichtlich mit den entsprechenden Gesetzesvorlagen in 
seiner März-Sitzung in 1. Lesung auseinandersetzen. Die neue 
Aufsichtsbehörde, die ab dem 1. Januar 2005 tätig sein soll, wird 
von der Regierung unabhängig sein und in der Form einer 
selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der 
Landesverwaltung ausgegliedert werden.
Ausgangslage und Zielsetzung
Die Regierung entschied im Jahre 2001, zum Schutze des 
Finanzplatzes - eines wichtigen Pfeilers der liechtensteinischen 
Volkswirtschaft - eine aktive Politik bezüglich der 
Finanzmarktaufsicht einzuschlagen. Eine Stärkung der Aufsicht ist 
nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern liegt auch im 
Interesse der Marktteilnehmer. Eine effiziente und anerkannte 
Finanzmarktaufsicht stärkt zudem die internationale  
Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Die Regierung gelangte 
aufgrund dieser Erwägungen zur Ansicht, dass die Schaffung 
einer unabhängigen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde eine 
Chance und eine Notwendigkeit zugleich darstellt. Gestützt wird 
diese Auffassung auch durch internationale Organisationen, die den 
Finanzplatz Liechtenstein in den letzten Jahren geprüft haben, so 
z.B. Moneyval/FATF und der Internationale Währungsfonds (IWF). Durch 
die Schaffung einer integrierten und unabhängigen Aufsichtsbehörde 
kann auch die Effizienz der Aufsicht gesteigert werden. Mit der 
Regierungsvorlage wird somit volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten, 
aber auch den Empfehlungen internationaler Organisationen 
nachgekommen.
Kernelement: Unabhängigkeit
Die Erteilung von Bewilligungen sowie die Aufsicht über die 
Finanzintermediäre wird in Liechtenstein zur Zeit von der Regierung 
sowie den drei in die Finanzmarktaufsicht zu integrierenden Stellen 
(Amt für Finanzdienstleistungen, Amt für Volkswirtschaft (Abteilung 
Versicherung), Stabsstelle für Sorgfaltspflichten) wahrgenommen. Der 
Finanzmarktaufsicht nach heutiger Struktur fehlt es derzeit an der 
notwendigen Unabhängigkeit. Auch im internationalen Umfeld ist eine 
klare Tendenz zur Errichtung von integrierten Aufsichtsbehörden zu 
verzeichnen, die die Kompetenz haben, Bewilligungen zu erteilen und 
zu entziehen, Strafen und andere Sanktionen gegen die 
Finanzintermediäre auszusprechen und rechtlich verbindliche Regeln 
aufzustellen. So wurden etwa in England, Deutschland, Österreich und 
den skandinavischen Staaten Konzepte für integrierte  
Aufsichtsbehörden bereits realisiert. Auch in der Schweiz arbeitet 
man an einer derartigen Behörde und verfolgt das gleiche Ziel wie in 
Liechtenstein: eine integrierte, unabhängige Aufsicht. "Die 
Errichtung der Finanzmarktaufsicht, die den für Aufsichtsbereiche 
einschlägigen internationalen Standards entsprechen wird, stellt 
insgesamt einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit des 
Finanzplatzes Liechtenstein dar", so Regierungschef Otmar Hasler.
Inhalt der Regierungsvorlage
Gegenstand des zuhanden des Landtags verabschiedeten Berichts und 
Antrags sind die Rechtsgrundlagen zur Schaffung der 
Finanzmarktaufsichtsbehörde Liechtenstein (FMA). Dazu gehören nebst 
dem neuen Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) auch und die 
sprachlichen Anpassungen in den jeweiligen materiellen 
Aufsichtsgesetzen. Die Zuständigkeit der FMA wird sich auf die 
bisher durch die Regierung, das Amt für Finanzdienstleistungen, das 
Amt für Volkswirtschaft (Abteilung Versicherung) sowie die 
Stabsstelle für Sorgfaltspflichten wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben 
erstrecken. Die Regierung hat sich insgesamt entschlossen, in einer 
ersten Phase ein reines Organisationsgesetz zur Errichtung der 
Finanzmarktaufsicht zu schaffen.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Dr. Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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