pafl: Eine integrierte und unabhängige Finanzmarktaufsicht für Liechtenstein
(ots)Regierung verabschiedet Bericht und Antrag für die Errichtung einer Aufsichtsbehörde
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2004 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht genehmigt. Der Landtag wird sich voraussichtlich mit den entsprechenden Gesetzesvorlagen in seiner März-Sitzung in 1. Lesung auseinandersetzen. Die neue Aufsichtsbehörde, die ab dem 1. Januar 2005 tätig sein soll, wird von der Regierung unabhängig sein und in der Form einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt aus der Landesverwaltung ausgegliedert werden.
Ausgangslage und Zielsetzung
Die Regierung entschied im Jahre 2001, zum Schutze des Finanzplatzes - eines wichtigen Pfeilers der liechtensteinischen Volkswirtschaft - eine aktive Politik bezüglich der Finanzmarktaufsicht einzuschlagen. Eine Stärkung der Aufsicht ist nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern liegt auch im Interesse der Marktteilnehmer. Eine effiziente und anerkannte Finanzmarktaufsicht stärkt zudem die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Die Regierung gelangte aufgrund dieser Erwägungen zur Ansicht, dass die Schaffung einer unabhängigen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde eine Chance und eine Notwendigkeit zugleich darstellt. Gestützt wird diese Auffassung auch durch internationale Organisationen, die den Finanzplatz Liechtenstein in den letzten Jahren geprüft haben, so z.B. Moneyval/FATF und der Internationale Währungsfonds (IWF). Durch die Schaffung einer integrierten und unabhängigen Aufsichtsbehörde kann auch die Effizienz der Aufsicht gesteigert werden. Mit der Regierungsvorlage wird somit volkswirtschaftlichen Notwendigkeiten, aber auch den Empfehlungen internationaler Organisationen nachgekommen.
Kernelement: Unabhängigkeit
Die Erteilung von Bewilligungen sowie die Aufsicht über die Finanzintermediäre wird in Liechtenstein zur Zeit von der Regierung sowie den drei in die Finanzmarktaufsicht zu integrierenden Stellen (Amt für Finanzdienstleistungen, Amt für Volkswirtschaft (Abteilung Versicherung), Stabsstelle für Sorgfaltspflichten) wahrgenommen. Der Finanzmarktaufsicht nach heutiger Struktur fehlt es derzeit an der notwendigen Unabhängigkeit. Auch im internationalen Umfeld ist eine klare Tendenz zur Errichtung von integrierten Aufsichtsbehörden zu verzeichnen, die die Kompetenz haben, Bewilligungen zu erteilen und zu entziehen, Strafen und andere Sanktionen gegen die Finanzintermediäre auszusprechen und rechtlich verbindliche Regeln aufzustellen. So wurden etwa in England, Deutschland, Österreich und den skandinavischen Staaten Konzepte für integrierte Aufsichtsbehörden bereits realisiert. Auch in der Schweiz arbeitet man an einer derartigen Behörde und verfolgt das gleiche Ziel wie in Liechtenstein: eine integrierte, unabhängige Aufsicht. "Die Errichtung der Finanzmarktaufsicht, die den für Aufsichtsbereiche einschlägigen internationalen Standards entsprechen wird, stellt insgesamt einen wichtigen Schritt für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Liechtenstein dar", so Regierungschef Otmar Hasler.
Inhalt der Regierungsvorlage
Gegenstand des zuhanden des Landtags verabschiedeten Berichts und Antrags sind die Rechtsgrundlagen zur Schaffung der Finanzmarktaufsichtsbehörde Liechtenstein (FMA). Dazu gehören nebst dem neuen Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) auch und die sprachlichen Anpassungen in den jeweiligen materiellen Aufsichtsgesetzen. Die Zuständigkeit der FMA wird sich auf die bisher durch die Regierung, das Amt für Finanzdienstleistungen, das Amt für Volkswirtschaft (Abteilung Versicherung) sowie die Stabsstelle für Sorgfaltspflichten wahrgenommenen Aufsichtsaufgaben erstrecken. Die Regierung hat sich insgesamt entschlossen, in einer ersten Phase ein reines Organisationsgesetz zur Errichtung der Finanzmarktaufsicht zu schaffen.
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