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Fürstentum Liechtenstein

pafl: LKW-Gesetz in der Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 17. Februar (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht
zur Abänderung des Gesetzes über die Liechtensteinischen Kraftwerke 
(LKW) interessierten Kreisen zur Stellungnahme bis 2. April 2004 
unterbreitet. Weitere interessierte Kreise oder Personen, die sich 
an der Vernehmlassung beteiligen wollen, können den 
Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Abänderung handelt es sich 
um eine Modernisierung und Flexibilisierung des LKW-Gesetzes, da 
derzeit von einer Umwandlung der LKW in eine privatrechtliche 
Aktiengesellschaft verzichtet wird. Dieser Verzicht ergab sich aus 
dem Ergebnis einer Vernehmlassung im Sommer 2002.
Bei der damaligen Vernehmlassung ging es um die Schaffung eines 
Energieunternehmungsgesetzes (EUG), um die Schaffung eines Gesetzes 
über die Liechtensteinische Kraftwerke Aktiengesellschaft (LKWG) 
sowie um die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes (WRG). Es war 
vorgesehen, dass das Gesetz vom 16. Juni 1947 über die 
"Liechtensteinischen Kraftwerke" (LKW-Gesetz) im Rahmen einer 
Totalrevision per Ende 2002 durch ein neues Gesetz über die 
"Liechtensteinische Kraftwerke Aktiengesellschaft" abgelöst werden 
sollte.
Im Hinblick auf die Liberalisierung des Strommarktes in 
Liechtenstein und den angrenzenden Ländern der Europäischen Union 
beabsichtigte die Regierung, bei den Liechtensteinischen Kraftwerken 
(LKW) einen Rechtsformwandel von einer öffentlich-rechtlichen 
Anstalt in eine privatrechtliche Gesellschaft durchzuführen. Es 
wurde aber bereits zu jenem Zeitpunkt festgehalten, dass mit der 
Liberalisierung des Strommarktes nicht zwingend ein Rechtsformwandel 
verbunden sein muss. Die Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich 
teilweise jedoch sehr kritisch gegen den Wandel der Rechtsform.
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse und der sich daraus 
ergebenden Kenntnisse verzichtet die Regierung derzeit auf eine 
Umwandlung der LKW in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft. Bei 
der neuerlichen Vernehmlassung zur Abänderung des LKW-Gesetzes 
handelt es sich deshalb, wie eingangs erwähnt, um eine 
Modernisierung und Flexibilisierung. Zentraler Inhalt der Vorlage 
ist unter anderem, dass die Tätigkeit der LKW zu keinen 
Beeinträchtigungen günstiger Wettbewerbsverhältnisse in den 
betreffenden Märkten führen soll, was z.B. durch eine strukturelle 
Trennung der verschiedenen Tätigkeiten und einer Entbündelung des 
Marktauftritts erreicht werden soll.

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