pafl: Stärkung des humanitären Völkerrechts
(ots)
Vaduz, 18. Februar (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zur Genehmigung der Änderung von Artikel 1 des Übereinkommens über bestimmte konventionelle Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Mit der Änderung wird der Anwendungsbereich des Rahmenabkommens und der dazugehörigen bestehenden Protokolle auf nicht internationale bewaffnete Konflikte ausgeweitet. Damit zeigt sich eine wachsende Bereitschaft der Staaten, die bei internationalen Konflikten anerkannten Regeln auch in internen Konflikten anzuwenden. Mit der Annahme der Änderung leistet Liechtenstein einen Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung des Kriegsvölkerrechts.
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