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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verwertungsgesellschaft SUISA - Abklärung betreffend neuer Tarifeinhebung

(ots)

Vaduz, 18. Februar (pafl) -

Die Schweizerische Gesellschaft
für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) ist als 
Verwertungsgesellschaft auch in Liechtenstein tätig. Sie klärt 
derzeit ab, ob ein neuer Tarif für die sogenannte "Hintergrundmusik" 
bei uns überhaupt zur Anwendung gelangt und damit in Rechnung 
gestellt werden darf. Dazu wird sie in einem ersten Schritt in 
Liechtenstein schriftlich Erhebungen durchführen.
Das Amt für Volkswirtschaft wurde von der SUISA darüber informiert, 
dass im Frühjahr 2004 alle vom Tarif GT 3a möglichen betroffenen 
Vereine, Geschäfte und Institutionen zwecks Einhebung der 
Urheberrechtsgebühren schriftlich kontaktiert werden. Die SUISA wird 
die Versendung der Unterlagen gestaffelt nach Postleitzahlen im 
Fürstentum Liechtenstein vornehmen.
Die schweizerische Verwertungsgesellschaft SUISA besitzt eine von 
der Regierung im Jahre 1999 erteilte und noch bis zum Jahre 2007 
gültige Konzession zur Verwertung der ausschliesslichen Rechte zur 
Aufführung und Sendung nichttheatralischer Werke der Musik sowie zur 
Herstellung von Ton- und Tonbildträgern solcher Werke. Auf der 
Grundlage dieser Konzession, welche sich auf das liechtensteinische 
Urheberrechtsgesetz abstützt, ist die SUISA berechtigt, auch in 
Liechtenstein die Urheberrechte von Komponisten, Textern und 
Verlegern von Musik geltend zu machen.
Im Zuge der Verwertungsgesellschaftstätigkeiten in der Schweiz wurde 
ein neuer Tarif für die Einhebung von Urheberrechtsentschädigungen 
erlassen. Nachdem das Amt für Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde 
über alle vier in Liechtenstein konzessionierten 
Verwertungsgesellschaften den neuen Tarif in Analogie zur Schweiz 
genehmigt hat, ist die SUISA somit auch berechtigt, Gebühren nach 
diesem Tarif in Liechtenstein einzuheben.
Bei diesem neuen Tarif handelt es sich um den "Gemeinsamen Tarif 3a 
- GT 3a". Gegenstand dieses Tarifs sind Aufführungen mit Ton- und 
Tonbildträgern sowie der zeitgleiche und unveränderte Empfang von 
Radio- und Fernsehprogrammen einschliesslich jener über Internet zur 
allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung. Hintergrund-Unterhaltung 
bedeutet hier, dass die Verwendung der Repertoires begleitende, 
ergänzende bzw. nebensächliche Funktion hat. Ton- und Tonbild- 
Trägeraufführungen als Hintergrundberieselung können z.B. in 
Verkaufsgeschäften, Restaurants, Aufenthalts- oder Arbeitsräumen 
Anwendung finden.
Die Vergütung dieses Tarifs berechnet sich nach der Fläche, auf 
welcher die Sendungen bzw. Aufführungen hörbar oder sichtbar sind. 
Die Basisvergütung für den Radioempfang und/oder für Aufführungen 
mit Ton- und Tonbildträgern beträgt bis zu 1'000 m2 CHF 20.15 pro 
Monat und für den Fernsehempfang CHF 23.65 pro Monat. Dazu kommen 
noch Gebühren, die sich nach der Flächengrösse ergeben, so z.B. 
zusätzlich CHF 63.- bei einer Fläche zwischen 1'000 und 3'000 m2. 
Bei "music-on-hold (Musik am Telefon) richtet sich die Gebühr nach 
der Zahl der Amtslinien, wobei die genannten Basisvergütungen für 
bis zu 200 Amtslinien Gültigkeit haben.
Allfällige Fragen rund um die Einhebung des neuen Tarifs sind direkt 
an die Verwertungsgesellschaft SUISA zu richten. Dem Amt für 
Volkswirtschaft als Aufsichtsbehörde fehlen die Detailinformationen. 
Die SUISA hat eine Hotline unter der Tel.-Nr. (+41) 1 485 66 66 
eingerichtet. Weitere Informationen können im Internet unter 
www.suisa.ch abgerufen werden.

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