pafl: Neuer Wegweiser macht Liechtenstein fit für den Konsumentenschutz
(ots)Vaduz, 31. März 2004 - Unter dem Titel "Konsumentenschutz im Fürstentum Liechtenstein" stellte Regierungsrat Hansjörg Frick am 31. März 2004 eine neue Broschüre der Regierung vor, die Liechtenstein mit dem Konsumentenrecht vertraut machen soll. Der Wegweiser bildet einen wichtigen Schritt zu mehr Konsumentenschutz in Liechtenstein und erleichtert die Information für Konsumenten in Bereichen wie Vertragsabschluss, Haustürgeschäfte, mündliche Zusagen oder Lieferung nicht bestellter Waren.
Wissen fördert Konsumentenschutz
Der im Zusammenhang mit der Schaffung des Konsumentenschutzgesetzes in Liechtenstein ausgearbeitete Leitfaden fasst die wichtigsten Punkte des Konsumentenschutzes sowie des Konsumentenschutzgesetzes für den Bürger zusammen. Der praktische Ratgeber unterstreicht die Bedeutung der Transparenz im Konsumentenschutz. "Wir haben eine Reihe von Informationen, die es den Konsumenten ermöglichen soll, ihr Recht durchzusetzen, in einem Gesetzeswerk zusammengeführt. Wir schaffen Übersichtlichkeit und leisten damit einen Beitrag zur Vermittlung der wichtigsten Rechtsgrundlagen, um sich als Konsument wehren zu können", so Regierungsrat Hansjörg Frick.
Mehr Sicherheit für Konsumenten
Konsumentenschutz ist eine Aufgabe, die viele Lebensbereiche betrifft: Er reicht vom Schutz der Konsumenten vor Täuschung und Übervorteilung bei Vertragsabschluss, vor Produkten, die Gesundheit und Sicherheit gefährden, bis hin zum Schutz vor der Verführung der Werbung. Der Konsum in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Dabei ist die Stellung der Konsumenten oft gefährdet: Konsumenten sind keine gleichberechtigten Partner, da sie nicht den gleichen Zugang zu Informationen haben, wie z. B. Unternehmer. Das Ungleichgewicht zwischen Konsument und Hersteller ist durch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der letzten 20 Jahre eher vergrössert worden. Auch ist die Orientierung der Konsumenten an sich schwieriger geworden. Das zunehmende internationale Angebot an Waren und Dienstleistungen ist nicht mehr überschaubar; für die Konsumenten ist es schwer, Vergleiche hinsichtlich Qualität, Preis und sonstiger Konditionen zu ziehen. Vor diesem Hintergrund ist Regierungsrat Hansjörg Frick überzeugt, dass Konsumenteninformation und Transparenz die Entscheidungskompetenz des Einzelnen stärken und die Selbstbestimmung fördern können.
Beitrag zu erhöhtem Konsumentenschutzniveau
Wer kennt ihn nicht, den Staubsauger-Vertreter, der an der Haustür klingelt und dem Konsumenten stets das neueste Modell verkaufen will? Wer kennt nicht die klassischen Kaffeefahrten, welche meistens eine Überrumpelung der Teilnehmer zur Folge haben? Die Broschüre zeigt in solchen und anderen Fällen z.B. was eigentlich ein Vertrag ist, wie ein Vertrag zustande kommt, was die Unterschrift für Wirkungen hat, ob man "Gekauftes" umtauschen kann, was man tun kann, wenn man beim Vertragsabschluss hereingelegt worden ist oder wie man Verträge anfechten kann und was man tun soll, wenn die gelieferte Ware nicht in Ordnung ist. Der Wegweiser soll dem Konsumenten in diesem Zusammenhang als Hilfestellung dienen, um die wirtschaftliche und rechtliche Unterlegenheit im Geschäftsverkehr auszugleichen. Die Broschüre enthält Hinweise auf Themen wie Rücktrittsrechte, unzulässige Vertragsbestandteile, Kostenvoranschläge, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen, besondere Vertragsarten, Pauschalreisen, etc. auf und ist damit ein Beitrag zu einem besseren Schutz für die liechtensteinischen Konsumenten.
Konsumenteninformation als Instrument für zukünftige Herausforderungen
"Die Schaffung eines Konsumentenschutzgesetzes im Fürstentum Liechtenstein bildet einen wichtigen Meilenstein im Bemühen um die Einführung eines wirksamen Konsumentenschutzes. Einerseits wollen wir zu einem höheren Niveau im Bereich Konsumentenschutz in Liechtenstein und andererseits speziell zur Verbesserung der Information der Konsumenten beitragen", so Regierungsrat Hansjörg Frick. Die Regierung wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, ein hohes Konsumentenschutzniveau zu gewährleisten und Rahmenbedingungen für eine Entwicklung zu schaffen, die die Konsumenteninteressen angemessen berücksichtigt und stärkt.
Die Broschüre wird in den nächsten Tagen an alle liechtensteinischen Haushalte verschickt. Zusätzlich kann der Wegweiser beim Amt für Volkswirtschaft, Fachbereich Konsumentenschutz (Telefon: +423/236 62 93) bezogen werden. Weiters besteht die Möglichkeit die Broschüre unter www.avw.llv.li (Konsumentenschutz) herunterzuladen.
Kontakt:
Cornelia Marxer
Ressort Wirtschaft
Tel.: +423/236 61 79