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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde

Vaduz, 1. April (pafl) -

(ots)

Gutes Abschneiden Liechtensteins

Die EFTA-Überwachungsbehörde (European
Surveillance Authority, ESA) veröffentlicht jedes Jahr einen Jahres- 
und Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr. Im genannten 
Jahresbericht wird erstens die Umsetzungsquote der ins EWR-Abkommen 
übernommenen Rechtsakte detailliert dargestellt und zweitens die 
anhängigen Vertragsverletzungsverfahren festgehalten. Somit 
beschreibt die EFTA Überwachungsbehörde auch ihre Tätigkeiten in 
Bezug auf Liechtenstein.
Liechtenstein ist es auch 2003 wieder gelungen, einerseits die 
Interessen des Landes im EWR-Kontext - insbesondere hinsichtlich neu 
ins EWR-Abkommen zu übernehmende Rechtsakte - durchzusetzen und zu 
wahren und andererseits die Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen gut 
zu erfüllen. Im Jahr 2003 konnte Liechtenstein eine Umsetzungsquote 
von 97,6% erreichen. Das entspricht einem Plus von 0,4% im Vergleich 
zum Jahr 2002. Mit dieser Umsetzungsquote liegt Liechtenstein nur 
knapp hinter Norwegen mit 98,8% und Island mit 98,1%. Diese 
Umsetzungsquoten bestätigen erneut, dass die drei EWR-EFTA-Staaten 
ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch im Bereich der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren liegt 
Liechtenstein im guten Durchschnitt der EWR-Staaten.
Da Liechtenstein generell bemüht ist, seine Interessen auch bei 
der Umsetzung der Rechtsakte in das liechtensteinische Recht zu 
berücksichtigen, wird der sich aus den Richtlinien ergebende 
Handlungsspielraum bei der Umsetzung soweit als möglich ausgenützt. 
Dies kann unter Umständen zu entsprechenden "Mahnungen" seitens der 
ESA betreffend die Umsetzung von EWR-Recht führen.

Kontakt:

Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
Tel.: +423/236 60 49

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