pafl: Jahresbericht der EFTA-Überwachungsbehörde
(ots)Gutes Abschneiden Liechtensteins
Die EFTA-Überwachungsbehörde (European Surveillance Authority, ESA) veröffentlicht jedes Jahr einen Jahres- und Tätigkeitsbericht über das vergangene Jahr. Im genannten Jahresbericht wird erstens die Umsetzungsquote der ins EWR-Abkommen übernommenen Rechtsakte detailliert dargestellt und zweitens die anhängigen Vertragsverletzungsverfahren festgehalten. Somit beschreibt die EFTA Überwachungsbehörde auch ihre Tätigkeiten in Bezug auf Liechtenstein.
Liechtenstein ist es auch 2003 wieder gelungen, einerseits die Interessen des Landes im EWR-Kontext - insbesondere hinsichtlich neu ins EWR-Abkommen zu übernehmende Rechtsakte - durchzusetzen und zu wahren und andererseits die Verpflichtungen aus dem EWR-Abkommen gut zu erfüllen. Im Jahr 2003 konnte Liechtenstein eine Umsetzungsquote von 97,6% erreichen. Das entspricht einem Plus von 0,4% im Vergleich zum Jahr 2002. Mit dieser Umsetzungsquote liegt Liechtenstein nur knapp hinter Norwegen mit 98,8% und Island mit 98,1%. Diese Umsetzungsquoten bestätigen erneut, dass die drei EWR-EFTA-Staaten ihren Verpflichtungen nachkommen.
Auch im Bereich der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren liegt Liechtenstein im guten Durchschnitt der EWR-Staaten.
Da Liechtenstein generell bemüht ist, seine Interessen auch bei der Umsetzung der Rechtsakte in das liechtensteinische Recht zu berücksichtigen, wird der sich aus den Richtlinien ergebende Handlungsspielraum bei der Umsetzung soweit als möglich ausgenützt. Dies kann unter Umständen zu entsprechenden "Mahnungen" seitens der ESA betreffend die Umsetzung von EWR-Recht führen.
Kontakt:
Stabsstelle EWR
Andrea Entner-Koch
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