pafl: Hochschulwesen wird modernisiert
(ots)
Vaduz, 13. April (pafl) -
Die Regierung will das Hochschulwesen in Liechtenstein neu regeln und an heutige Anforderungen anpassen. Dazu hat sie einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Anlass für die Neuregelung sind einerseits die neuen europäischen Standards und Zielsetzungen im Hochschulbereich und andererseits verschiedene Probleme und Fragestellungen im liechtensteinischen Hochschulbereich.
Liechtenstein hat sich als Mitunterzeichner der Bologna Erklärung und der Lissabonner Konvention zu deren Umsetzung verpflichtet. Mit der vorliegenden Neuregelung des Hochschulwesens wird hierfür die gesetzliche Grundlage geschaffen.
Im Einzelnen umfasst die Neuregelung unter anderem die Definition der verschiedenen Arten von Studiengängen, die Einführung des European Credit Transfer Systems, die Verpflichtung, ein Diploma Supplement abzugeben, die Festschreibung eines Qualitätsmanagements und die Regelung der Aufsicht.
Darüber hinaus bietet die Neuregelung auch die Möglichkeit, verschiedene Probleme und Fragestellungen zu klären, die sich in den letzten Jahren im liechtensteinischen Hochschulbereich gezeigt haben und nur bedingt mit der europäischen Entwicklung zu tun haben. Konkret sind dies unter anderem Probleme bei Gesuchen um die Gründung von Hochschulen, die sich in den letzten Jahren zunehmend ergeben haben, die Klärung der Namensbezeichnung von Hochschulen in Liechtenstein oder die Verleihung von akademischen Graden und Titeln. Gleichzeitig können auch andere Bereiche geklärt werden, die bisher keine klare gesetzliche Regelung hatten, beispielsweise Fragen der Zulassung zum Studium oder Fragen der Finanzierung.
Im Kontext der vorgesehenen Neuregelung des Hochschulwesens ist es notwendig, bei Schaffung des Gesetzes über das Hochschulwesen das Gesetz über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute mit dem neuen Gesetz zu harmonisieren, damit es nicht zu Redundanzen oder gar Widersprüchen kommt. Das Gesetz über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute wird zu diesem Zweck dergestalt umgeformt, dass es weiterhin als gesetzliche Grundlage für die öffentlich-rechtliche Stiftung "Fachhochschule Liechtenstein" dienen kann. Alle anderen Regelungen werden aus diesem Gesetz gestrichen, da sie nunmehr im Gesetz über das Hochschulwesen enthalten sind.
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