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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gremium zur Richterauswahl

(ots)

Vaduz, 14. April (pafl) -

Gemäss Art. 3 des neuen
Richterbestellungsgesetzes, das am 20. Januar 2004 in Kraft getreten 
ist, setzt sich das Gremium zur Richterauswahl wie folgt zusammen:
- dem Landesfürsten, als Vorsitzenden; 
   - je einem Abgeordneten von jeder im Landtag vertretenen 
Wählergruppe; 
   - dem für die Justizverwaltung zuständigen Regierungsmitglied; 
   - einer den Landtagsvertretern entsprechenden Anzahl weiterer 
Mitglieder, die vom Landesfürsten in das Gremium berufen werden.
Der Landesfürst teilt mit, dass er gemäss oben erwähnter 
Bestimmung nachstehend aufgeführte Personen in das Gremium berufenen 
hat:
  • Erbprinz Alois von Liechtenstein
  • Dr.iur. Johannes Ch. Gasser, LL.M., Rechtsanwalt, Jahrgang 1970, liechtensteinischer und österreichischer Staatsbürger, schloss das Studium der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens- Universität in Innsbruck mit Mag.iur. 1994 und mit Dr.iur. 1995 ab. Im Anschluss daran durchlief er die Ausbildung zum Rechtsanwalt in Österreich und Liechtenstein, wo er als Rechtsanwalt und Partner im Advokaturbüro Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser in Vaduz und auch als Rechtsanwalt und Partner bei Simma Rechtsanwälte Partnerschaft in Dornbirn tätig ist. Eine postgraduale Zusatzausbildung als akademisch geprüfter Europarechtsexperte (1999) absolvierte er 2003 mit der Verleihung des Master of Laws (LL.M.).
Dr. Gasser verfasste zahlreiche Publikationen und Seminarbeiträge 
zum liechtensteinischen Recht mit Schwerpunkt Stiftungs- und 
Sorgfaltspflichtrecht. Er ist Mitglied in verschiedenen 
internationalen Anwaltsvereinigungen und in sämtlichen Bereichen des 
liechtensteinischen Rechts als Berater und Vertreter vor Gerichten 
und Behörden tätig.
- Dr. Ernst Markel, geboren 1940, promovierte 1962 an der 
Universität Wien zum Doktor der Rechtswissenschaften. Er war von 
1983 bis 1992 Präsident der Vereinigung der österreichischen 
Richter, von 1998 bis 2003 Präsident der Europäischen Vereinigung 
der Richter und ist seit 2003 Präsident der Internationalen 
Vereinigung der Richter, welche derzeit die repräsentativen 
Richterorganisationen aus 63 Staaten in aller Welt umfasst. Er 
bekleidet Funktionen in juristischen Organisationen und 
Gesellschaften, derzeit u.a. als Vizepräsident der Österreichischen 
Gesellschaft für Strafrecht und Kriminologie sowie als Vizepräsident 
des Österreichischen Juristentags.
Dr. Markel ist international als Experte der Europäischen und der 
Internationalen Vereinigung der Richter, des Europarates sowie der 
American Bar Association/Central European and Eurasian Law 
Initiative tätig. Er veröffentlichte in Österreich sowie auf 
internationaler Ebene Beiträge vor allem zu Fragen der 
Gerichtsbarkeit, der Gewaltenteilung und Stellung des Richters im 
Rechtsstaat, zur Wahrung der Grundrechte sowie zu strafrechtlichen 
Problemen und ist unter anderem Mitautor eines Kommentars zum 
österreichischen Richterdienstgesetz.

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