pafl: Telekom-Reformpaket verabschiedet
(ots)Vaduz, 11. Mai Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme von fünf EG-Richtlinien im Bereich der elektronischen Kommunikation zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Richtlinien sind Bestandteil eines "Telekom-Reformpaktes" zur Schaffung eines neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation. Im Einzelnen werden die folgenden Richtlinien übernommen.
Wettbewerbsrichtlinie Die Richtlinie über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste bestimmt die Grundsätze des Wettbewerbs, die für den gesamten Sektor Gültigkeit haben werden. Das Ziel der Richtlinie ist es, jedem Unternehmen das uneingeschränkte Recht zu gewährleisten, elektronische Kommunikationsdienste zu erbringen oder elektronische Kommunikationsnetze zu errichten, auszubauen und bereitzustellen.
Zugangsrichtlinie Die Richtlinie über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und den dazugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung legt die Rechte und Pflichten der Betreiber und Unternehmen fest. Grundsätzlich soll dabei das Wettbewerbsrecht als Hauptinstrument der Marktregulierung dienen. Solange jedoch auf dem Markt kein wirklicher Wettbewerb herrscht, müssen die nationalen Regulierungsbehörden eingreifen und besonders den Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht bestimmte Verpflichtungen auferlegen.
Genehmigungsrichtlinie Die Richtlinie über die Genehmigung von elektronischen Kommunikationsnetzen und Kommunikationsdiensten ist das zentrale Regelungswerk für jegliche Fragen, die eine Genehmigung betreffen. Kennzeichnend dabei ist, dass die Zulassung von Kommunikationsdiensten und Kommunikationsnetzen grundsätzlich nicht mehr in Form von Einzelgenehmigungen, sondern vielmehr im Wege von Allgemeingenehmigungen erfolgen soll.
Rahmenrichtlinie Diese Richtlinie dient dazu, einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste zu schaffen. Sie ist das zentrale Element dieses Rechtsrahmens und enthält die übergreifenden Grundbestimmungen für die anderen Richtlinien: Anwendungsbereich und allgemeine Grundsätze, grundlegende Begriffsbestimmungen, allgemeine Vorschriften über die nationalen Regulierungsbehörden, Einführung des neuen Begriffs der "beträchtlichen Marktmacht" sowie Regeln für die Zuweisung bestimmter knapper Ressourcen wie Funkfrequenzen, Nummern und Wegrechte.
Universaldienstrichtlinie Die Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte ersetzt das von der ersten Richtlinie über den Universaldienst entwickelte Konzept des "Grundversorgungsdienstes" des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahre 1996. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die Telekommunikationsdienste allen Nutzern in ihrem Gebiet unabhängig von deren geografischen Standort in der festgelegten Qualität zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung dieses "Telekom-Reformpaktes" soll in einem neuen "Kommunikationsgesetz" und den dazu zu erlassenden Verordnungen erfolgen. Gemäss Beschluss des Gemeinsamen EWR- Ausschusses soll die Prüfung der Umsetzung des "Telekom Reformpakets" unter Berücksichtigung der Situation Liechtensteins und dessen besonderen Umständen erfolgen. Zu letzterem gehören unter Anderem das Vorliegen eines kleinen Telekommunikationsnetzes, einer mikrostaatlichen Marktstruktur, einer geringen Kundenzahl, einem geringen Marktpotential und die Möglichkeit, dass der Markt versagt.
Kontakt Amt für Kommunikation Kurt Bühler Tel.: +423/236 64 88