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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Änderungen bei den Mutterschaftszulagen

(ots)

Vaduz, 19. Mai (pafl) -

Die Regierung hat einen Bericht und
Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung einer 
Mutterschaftszulage zuhanden des Landtags verabschiedet. Ziel der 
Änderung ist die Festlegung einer Einreichungsfrist für den Antrag 
einer Mutterschaftszulage sowie die Gleichstellung von Ehe- und 
Konkubinatspaaren, wenn Vater und Mutter des Kindes im gemeinsamen 
Haushalt leben. Weiters wird die Bearbeitung von Personendaten neu 
im Sinne des Datenschutzgesetzes geregelt.
Durch die Gesetzesänderung wird die mögliche Antragstellung auf eine 
Mutterschaftszulage zeitlich befristet, was bisher nicht der Fall 
war. Neu soll eine Verjährungsfrist von 3 Jahren seit der Geburt des 
Kindes festgelegt werden. Zusätzlich soll das Konkubinat, in welchem 
die Eltern des Kindes im gemeinsamen Haushalt leben, der Ehe 
gleichgestellt werden. Eine unverheiratete, im Konkubinat lebende 
Frau ist derzeit bei der Berechnung der Mutterschaftszulage besser 
gestellt als eine verheiratete, da nur ihr Einkommen als Grundlage 
der Berechnung herangezogen wird. Um dem Gleichheitsgrundsatz 
gerecht zu werden, ist die Gleichstellung von verheirateten Eltern 
mit solchen, die im Konkubinat leben, notwendig.

Kontakt:

Karin Zech
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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